Auslöser waren Vorstösse in den Parlamenten in Bern und Ostermundigen im Sommer 2018, welche die Aufnahme von Fusionsabklärungen forderten. In der Folge wurde das Projekt «Kooperation Bern» gestartet. Mit der Bewilligung der Projektkredite im Februar 2019 begann die erste Phase, die zu einer Machbarkeitsstudie führte. Zunächst waren nebst Bern und Ostermundigen auch die Gemeinden Bolligen, Bremgarten, Frauenkappelen und Kehrsatz beteiligt, die dann aber die Fusionsidee nicht weiterverfolgten. Hier geht’s zu den Meilensteinen des Projekts.
Nein. Auf dem Tisch liegt ein von den Gemeinderäten von Bern und Ostermundigen ausgehandelter Vorschlag, wie eine Fusion umgesetzt werden könnte. Dieses Fusionspaket schickten die Gemeinderäte im Oktober 2022 in die öffentliche Vernehmlassung, die bis Mitte Dezember dauerte. Insgesamt 43 Parteien, Organisationen und Verbände sowie 25 Einzelpersonen nutzten die Gelegenheit, sich zu äussern, Bemerkungen anzubringen, Fragen zu deponieren und ihre grundsätzliche Haltung zur Fusion kundzutun.
Gestützt auf die eingegangenen Stellungnahmen bereinigten die beiden Gemeinderäte die Fusionsvorlage. Nun sind die Parlamente der beiden Gemeinden am Zug: der Berner Stadtrat am 1. Juni und der Grosse Gemeinderat von Ostermundigen am 29. Juni 2023. Stimmen beiden Parlamente zu, kann sich am 22. Oktober 2023 in beiden Gemeinden das Stimmvolk zur Fusion äussern. Heissen die Stimmberechtigten sowohl von Bern wie von Ostermundigen die Fusion gut, startet auf den 1. Januar 2025 der formelle Zusammenschluss mit einer längeren Integrationsphase.
Der im Februar 2023 veröffentlichte Vernehmlassungsbericht zeigte: Das von den beiden Gemeinderäten ausgehandelte Gesamtpaket wird allgemein als «Geben und Nehmen» respektive als Kompromiss gewürdigt. Die Fusion gilt als technisch umsetzbar und praktikabel. Ob sie politisch wünschbar ist, wird kontrovers beurteilt. Mehrere Parteien und Verbände legten sich in der Vernehmlassung noch nicht fest, ob sie die Fusion befürworten oder ablehnen.
Die Befürworterinnen und Befürworter argumentieren, dass die Fusion die künstliche Gemeindegrenze beseitigt, eine koordinierte Siedlungsentwicklung sicherstellt, die Mitbestimmung im gemeinsamen Lebensraum ermöglicht, die Rekrutierung von Behördenmitgliedern und Fachkräften gewährleistet und für Ostermundigen mehr Dienstleistungen zum gleichen Preis und tiefere Steuern bringt.
Die Gegnerinnen und Gegner warnen vor einem Autonomieverlust in Ostermundigen, vor mehr Bürokratie, einer gewerbefeindlichen Politik, ungewissem Nutzen und vor der mittelfristigen Gefahr einer Steuererhöhung in der fusionierten Gemeinde.
Den in der Vernehmlassung geäusserten Anliegen haben die beiden Exekutiven mit Anpassungen und Präzisierungen Rechnung getragen. So enthält der Fusionsvertrag neu einen Artikel, der den Gemeinderat der fusionierten Gemeinde verpflichtet, innerhalb von 12 Monaten nach dem Zusammenschluss ein Projekt für eine leistungsstarke und effiziente Verwaltung zu starten. Damit sollen die Prozesse in der Stadtverwaltung geprüft und bei Bedarf verbessert werden. Ziel ist es, die Abläufe zu optimieren, die Synergien in der Verwaltung aufzuzeigen und die Dienstleistungen noch effizienter zu erbringen.
Dabei soll insbesondere der Zugang zu den Dienstleistungen der Verwaltung für Wirtschafts- und Gewerbetreibende und weitere Anspruchsgruppen unter Einbezug der Digitalisierung vereinfacht werden. Den Umsetzungsplan muss der Gemeinderat im Jahr 2026 dem Stadtrat vorlegen, zusammen mit dem Projekt zur «Überprüfung der Direktionsstruktur und Zuweisung der Aufgaben».
Weiter muss der Gemeinderat nach einer Fusion dem Stadtparlament bis Ende 2026 eine «neue Strategie für die Stadt Bern» zur Kenntnis bringen. Darin legt er wichtige Entwicklungsziele und Instrumente für die Siedlungsentwicklung, Wirtschaft, Gesellschaft und die Umwelt fest. Das Zukunftsbild baut auf Innovation, Nachhaltigkeit und auf eine leistungsstarke, serviceorientierte und effiziente Verwaltung.
In weiteren Bereichen führte die Vernehmlassung zu Präzisierungen. So ist neu explizit festgehalten, dass Projekte und Angebote der Schulsozialarbeit der Einwohnergemeinde Ostermundigen («LIFT», «Giraffensprache» und «Sozialtrainings in den 5. Klassen») nach einer Fusion im Schulkreis Ostermundigen weitergeführt werden.
Eine Fusion schafft in verschiedenen Bereichen das Potenzial, Leistungen künftig noch professioneller und unter gewissen Voraussetzungen auch günstiger zu erbringen. Mittelfristig bietet sie die Chance für finanzielle Synergien.
Gesellschaftliche und technische Herausforderungen wie die Digitalisierung dürften gemeinsam besser zu bewältigen sein. Auf dem zunehmend hart umkämpften Arbeitsmarkt hat die fusionierte Gemeinde zudem bessere Karten.
Langfristig besteht die Chance, die in Bern und Ostermundigen angestrebten Gebiets- und Arealentwicklungen besser aufeinander abzustimmen und zu optimieren. Die Gesamtsicht auf ein grösseres Gebiet eröffnet neue Möglichkeiten, überzeugende Lösungen für die Einwohnerinnen und Einwohner zu entwickeln. Zudem können Doppelspurigkeiten abgebaut und die Prozesse vereinfacht werden, wenn nicht die doppelte Anzahl Gremien über Machbarkeitsstudie, Planung, Einzonungen und allenfalls sogar Bauprojekte befinden, sondern ein Gemeinderat, ein Parlament und eine Stimmbevölkerung. Bei der späteren Weiterentwicklung des Ostens der Stadt Bern (Saali, Wittigkofen, ESP-Wankdorf) zum Beispiel wird die Planung dieses zusammengehörigen Raums einfacher sein, wenn sie aus einer Hand erfolgt.
Mit der Fusion bieten sich Industrie- und Gewerbebetrieben sowie KMU in der Stadt Bern neue Standorte an, ohne dass die Firmen durch den Umzug steuerliche Nachteile erleiden; in Bern selbst werden geeignete Standorte zunehmend rar. Im Werkquartier im Tiefenmösli in Ostermundigen zum Beispiel ist zusätzlicher preisgünstiger Gewerberaum geplant. Weitere Arbeitsplätze entstehen – dank dem neuen Mobilitätshub – beim ESP Bahnhof Ostermundigen. Wenn Betriebe nicht gezwungen sind, weiter hinaus in ländliches Gebiet zu ziehen, ist das mit Blick auf die Transporte nicht zuletzt auch ökologisch ein Gewinn.
Die Fusion kann etwa auch die Suche nach sinnvolleren Lösungen bei der Abfallentsorgung in der Region erleichtern und durch eine Regionalisierung der Aufgabe mithelfen, Transportwege zu verkürzen und Kosten zu sparen. Generell hat die vergrösserte Gemeinde mehr Kraft, bestehende Kooperationen in der Region weiterzuentwickeln und zu verbessern. Dabei kommt der Stadt Bern die gute Vernetzung von Ostermundigen mit den umliegenden Gemeinden zugute.
Nach einer Fusion bietet sich die Chance, Aufgaben, Prozesse und Strukturen in der Stadtverwaltung zu überprüfen, Abläufe zu optimieren, die Kundenorientierung zu erhöhen und die Bürgerinnen- und Bürgernähe weiter zu verbessern. Der Gemeinderat der fusionierten Gemeinde startet innerhalb von 12 Monaten nach dem Zusammenschluss ein Projekt für eine «leistungsstarke und effiziente Verwaltung». Dabei soll insbesondere auch der Zugang zu den Dienstleistungen der Verwaltung für Wirtschafts- und Gewerbetreibende und weitere Anspruchsgruppen vereinfacht werden.
Die Stadt Bern zählt nach einer Fusion neu rund 163’000 Einwohnerinnen und Einwohnern, überholt damit Lausanne und wird zur viertgrössten Stadt der Schweiz. Sie erhält dadurch kantonal und national mehr politisches Gewicht und Einfluss. Im Kantonsparlament erhält die Stadt Bern voraussichtlich drei zusätzliche Sitze.
Aufgrund ihrer Grösse und des höheren Leistungsniveaus könnte die fusionierte Gemeinde für Zuziehende attraktiver sein. Das dürfte zu einer im kantonalen Vergleich überdurchschnittlichen Bevölkerungszunahme führen. Längerfristig könnte die erweiterte Stadt Bern dank neuem Image und ihrer Attraktivität innerhalb des Kantons eine neue wirtschaftliche Dynamik auslösen.
Die letzte grosse Fusion in der Region Bern fand 1919 statt (Bümpliz/Bern). Im Gegensatz zur Region Zürich, wo 1893 und 1934 rund 20 Gemeinden eingemeindet wurden. Das schuf in Zürich die Voraussetzungen für die erfolgreiche wirtschaftliche Entwicklung. Die wirtschaftliche Stagnation des Kantons Bern ist unter anderem auf die komplizierten Strukturen zurückzuführen.
Nach einer Fusion können die Menschen aus Bern und Ostermundigen in ihrem gemeinsamen Lebensraum politisch mitbestimmen. Schon heute bewegen sie sich im Alltag in beiden Gemeinden, doch mitentscheiden können sie nur an ihrem jeweiligen Wohnort.
Kurzfristig passiert nichts. Die beiden Gemeinden führen die bisherige Zusammenarbeit – sie reicht von der Feuerwehr über die Bestattung bis zu Beschäftigungs- und Integrationsangeboten der Sozialhilfe – fort. Beide Gemeinden sind in der Lage, die heutigen Herausforderungen ohne Zusammenschluss zu meistern. Mittel- bis langfristig ist jedoch anzunehmen, dass sich die Schwierigkeiten eines Alleingangs eher erhöhen, z.B. bei der Besetzung von politischen Ämtern und der Bewältigung der grossen Investitionen und Aufgaben. Heutige Vorteile einer Selbstständigkeit könnten sich unter dem wachsenden Problemdruck in Nachteile verwandeln.
Der Gemeinderat der fusionierten Stadt Bern zählt fünf Mitglieder und wird im Proporzverfahren gewählt. In den ersten vier Jahren nach einer Fusion nimmt zusätzlich ein Fusionsbeauftragter oder eine Fusionsbeauftragte des neuen Stadtteils Ostermundigen an den Gemeinderatssitzungen teil, wenn es um fusionsrelevante Themen geht – welche Geschäfte fusionsrelevant sind, bestimmt er oder sie selbst. Die Person hat eine beratende Stimme und kann Anträge stellen. Bei fusionsrelevanten Themen nimmt sie auch an den Sitzungen der vorberatenden Kommissionen des Stadtrats und an der Beratung im Stadtrat teil, wiederum mit beratender Stimme und Antragsrecht. Gewählt wird der oder die Fusionsbeauftragte von der Stimmberechtigten Ostermundigens im Mehrheitsverfahren (Majorz). Abgesehen vom fehlenden Stimmrecht entspricht das Profil der fusionsbeauftragten Person jenem eines Gemeinderatsmitglieds. Das äussert sich auch in der gleichen Entschädigung.
Eine befristete Aufstockung des Gemeinderats um einen für Ostermundigen reservierten Sitz würde zwar die direkte Mitbestimmung ermöglichen. Ein im Mehrheitsverfahren (Majorz) gewähltes zusätzliches Mitglied mit vollem Stimmrecht könnte aber bewirken, dass die Zusammensetzung des Gemeinderats nicht mehr den politischen Kräfteverhältnissen über das ganze Stadtgebiet hinweg entspricht. Das wäre politisch und rechtlich heikel. Ein zusätzliches Ostermundiger Gemeinderatsmitglied würde zudem bedeuten, dass die Stimmberechtigten Ostermundigens von der Wahl der restlichen Gemeinderatsmitglieder sowie von der Wahl des Stadtpräsidiums ausgeschlossen wären.
Mit der fusionsbeauftragten Person ist sichergestellt, dass der Stadtteil Ostermundigen in allen für den Zusammenschluss relevanten Fragen mitreden und Einfluss nehmen kann. Zudem können die Wählerinnen und Wähler aus Ostermundigen mit dieser Lösung den ganzen Gemeinderat inklusive Stadtpräsidium wählen (statt nur eine Person) und so ihre volle Stimmkraft entfalten. Im Übrigen ist es ohne Weiteres denkbar, dass eine Kandidatur aus Ostermundigen aus eigener Kraft den Sprung in die Stadtregierung schafft.
Das Projekt zur Klärung der Frage, ob die Exekutive von fünf auf sieben Mitglieder erhöht wird, startet unmittelbar nach einem positiven Ausgang der Fusionsabstimmung im Jahr 2024. Bis Ende 2025 unterbreitet der Gemeinderat dem Parlament der fusionierten Gemeinde mögliche Umsetzungsvorschläge für die Aufstockung der Stadtregierung von fünf auf sieben Mitglieder und legt ein konkretes Projekt für die Reorganisation der heutigen Direktionen vor. Das Parlament wird in der ersten Legislatur über die Reorganisation befinden; falls es sie gutheisst, entscheidet dann das Stimmvolk. Eine Reform würde je nach Umfang schrittweise ab 2029 umgesetzt. Unabhängig von der Frage nach der Anzahl Gemeinderatsmitglieder bieten die Abklärungen die Chance, die heutige Aufgabenverteilung unter den fünf Direktionen zu optimieren und Vorschläge für eine gleichmässige Verteilung der Aufgaben auf die Direktionen zu erarbeiten.
Eine solche Behörden- und Verwaltungsreform kann nicht zeitgleich mit einer allfälligen Fusion mit Ostermundigen umgesetzt werden. Die Projektpartner haben sich daher auf ein schrittweises Vorgehen geeinigt. Eine umfassende Reorganisation würde bei einem positiven Fusionsentscheid in den Jahren 2024 bis 2028 erarbeitet und ab 2029 umgesetzt.
Das Parlament der Stadt Bern soll nach einer Fusion unverändert 80 Mitglieder zählen. Zunächst war diskutiert worden, das Parlament um acht Ostermundiger Sitze zu vergrössern. In diesem Fall hätten die Stimmberechtigten von Ostermundigen aber nur die acht Personen aus ihrem Gebiet wählen können – von der Wahl der übrigen Mitglieder des Stadtparlaments wären sie ausgeschlossen gewesen. Es wäre aber unklar gewesen, ob die Mitglieder der «Ostermundigen-Fraktion» die Interessen ihres Stadtteils oder ihrer Partei vertreten hätten.
Bei den Mitgliedern des Stadtrats und des Gemeinderats der Stadt Bern wird die bisherige Amtsdauer angerechnet, bei den Mitgliedern des Grossen Gemeinderats und des Gemeinderats von Ostermundigen nicht. Der Grund: Während in der Stadt die Amtszeitbeschränkung ein etabliertes Prinzip ist, kennt Ostermundigen keine solche Regelung. Rechtlich wäre es heikel, nach einer Fusion bei Mitgliedern des Gemeinderats und des Grossen Gemeinderats von Ostermundigen rückwirkend die bisherigen Amtsjahre anzurechnen.
Heissen die Stimmberechtigten von Bern und Ostermundigen am 22. Oktober 2023 die Fusion gut, werden die Mitglieder von Gemeinderat und Stadtrat sowie das Stadtpräsidium für die erste Amtsperiode im November 2024 gewählt, also noch vor dem formellen Zusammenschluss am 1. Januar 2025.
Nein. Im Fall einer Fusion besteht das Wappen der Stadt Bern weiter. Auch der neue Stadtteil Ostermundigen behält sein Ortswappen; dieses kann zum Beispiel von Vereinen weiterhin verwendet werden. Das Wappen der fusionierten Gemeinde entspricht dem Wappen der Stadt Bern.
Auch die Ortsnamen Bern und Ostermundigen bleiben erhalten, ebenso die Postadressen. Eine Umbenennung von Strassen – auch bei gleichlautenden Strassennamen – ist nicht geplant.
Für die Einzelnen ändert sich am aktuellen Bürgerort nichts. Künftig wird bei Einbürgerungen Bern als Bürgerort eingetragen.
Die siebenköpfige Kommission soll die Interessen des Stadtteils Ostermundigen vertreten und als Anlaufstelle für Bevölkerung, Vereine und Wirtschaft dienen. Diese öffentlich-rechtlich verankerte und mit vielfältigen Kompetenzen und einem Budget ausgestattete Kommission trägt der dörflichen Polit-Kultur Ostermundigens Rechnung. Die Kommission kann dem Gemeinderat zu allen fusionsrelevanten Geschäften Anträge unterbreiten. Zu ihren Aufgaben gehört es, die Leistungsverträge mit den Ostermundiger Vereinen und Organisationen abzuschliessen und identitätsstiftende Anlässe wie das «Mundige Fest» oder die lokale Bundesfeier finanziell zu unterstützen. Über das Budget der Kommission werden auch Veranstaltungshinweise sowie eigene Beiträge und Publikationen in der Lokalzeitung «Bantiger Post» finanziert. Weiter kann die Kommission Versammlungen einberufen und Umfragen durchführen. Ansonsten hat sie dieselben Aufgaben wie die Quartierkommissionen und muss bei (gesamtstädtischen) Vernehmlassungen und Mitwirkungen Stellungnahmen abgeben.
Findet die Fusion in der Volksabstimmung vom Oktober 2023 eine Mehrheit, wählen die Stimmberechtigten Ostermundigens im Jahr darauf die 6 Mitglieder der Stadtteilkommission im Mehrheitsverfahren (Majorz) für eine Amtsdauer von vier Jahren. In der ersten Legislatur nach einer Fusion wird die Stadtteilkommission von der fusionsbeauftragten Person präsidiert. Danach wird der Stadtrat der fusionierten Gemeinde die Stadtteilkommission – dann alle sieben Mitglieder – wählen. Zudem nimmt im Gremium eine Person Einsitz, welche die ausländische Bevölkerung Ostermundigens vertritt. Die Stadtteilkommission ist zeitlich unbefristet.
Für die Stadtteilkommission besteht zum Zeitpunkt der Fusion keine zeitliche Befristung. Das findet unter anderem im Fusionsreglement Niederschlag. Dieses Reglement hat rechtlich den gleichen Stellenwert wie die Gemeindeordnung. In anderen Worten: Um das Modell der Stadtteilkommission zu ändern, müsste die fusionierte Gemeinde später die Gemeindeordnung anpassen.
Der Wunsch nach mehr Mitwirkung besteht auch in anderen Stadtteilen. Umgehend nach dem Zusammenschluss wird die fusionierte Gemeinde ein Projekt starten, das die verschiedenen Bedürfnisse in den Stadtteilen aufnimmt und analysiert, wie die Stadtteilpartizipation langfristig aussehen soll. Diesen ergebnisoffenen Prozess möchte der Gemeinderat ab 2025 angehen.
Bei einer Fusion der beiden Gemeinden werden die Verwaltungen zusammengelegt. 85 Arbeitsplätze werden von Ostermundigen nach Bern verlagert. Geprüft wird eine Anlaufstelle («Infodesk») in der Bibliothek/Ludothek in Ostermundigen, die Ratsuchenden die jeweils zuständige Stelle der Stadt Bern nennen würde. Im Alltag sind Verwaltungsbesuche für die Bürgerinnen und Bürger immer seltener nötig, weil die Verwaltung ihre Leistungen zunehmend digital erbringt. Möglich und sinnvoll wäre es, später ganze Abteilungen der Stadtverwaltung nach Ostermundigen zu verlegen, wenn dort geeignete Büroräume zur Verfügung stehen.
Die Büros für den Sozialdienst und Erwachsenen- und Kindesschutz werden nach einer allfälligen Fusion vorderhand weiterbetrieben. Ansonsten ist vorgesehen, die Verwaltungsstellen in Ostermundigen aufzuheben. 85 Arbeitsplätze werden nach Bern verlagert. Geplant ist eine Anlaufstelle («Infodesk») in der Bibliothek/Ludothek in Ostermundigen, die Ratsuchenden die jeweils zuständige Stelle der Stadt Bern nennen würde. Auf einen eigentlichen «Bürgerschalter» hingegen wird verzichtet. Die Erfahrungen aus anderen Fusionsprojekten – namentlich Luzern-Littau – zeigen, dass ein solches Angebot kaum genutzt wird.
Im Alltag sind Verwaltungsbesuche für die Bürgerinnen und Bürger immer seltener nötig, weil die Verwaltung ihre Leistungen zunehmend digital erbringt. Möglich und sinnvoll wäre es, später ganze Abteilungen der Stadtverwaltung nach Ostermundigen zu verlegen, wenn dort geeignete Büroräume zur Verfügung stehen. Die fusionierte Gemeinde wird allfällige Optionen nach dem Zusammenschluss prüfen.
Eine grössere Gemeinde ist in der Regel komplexer organisiert als eine kleine, weil auch ihre Aufgaben grösser und komplexer sind. Gleichzeitig ist in einer solchen Organisation jederzeit sichergestellt, dass Fachwissen in genügendem Mass vorhanden ist. Nach einer Fusion kann Ostermundigen seine Erfahrungen mit kurzen Entscheidwegen und agilen Abläufen in die städtische Verwaltung einbringen. Die Digitalisierungsstrategie der Stadt Bern wird in den nächsten Jahren den Kontakt zwischen Unternehmen und Behörden nochmals vereinfachen und die Effizienz erhöhen.
In der fusionierten Gemeinde gilt der bisherige Steuerfuss der Stadt Bern von 1.54. Die Steuerpflichtigen in Bern zahlen somit nach einer allfälligen Fusion gleich viel Steuern wie heute. Ostermundigen geht in seiner heutigen Finanzplanung von einer Erhöhung der Steueranlage von 1.69 auf 1.74 bis im Jahr 2027 aus. Da bei einer Fusion die Steueranlage der Stadt Bern von 1.54 übernommen wird, zahlen also die Steuerpflichtigen von Ostermundigen – natürliche und juristische Personen – im Moment des Fusionsstarts im Jahr 2025 voraussichtlich zwei Steuerzehntel weniger als ohne Zusammenschluss.
Die Fusion erfordert keine Steuererhöhung in der erweiterten Stadt Bern. Eine Steuererhöhung könnte höchstens zum Thema werden, falls die Steuereinnahmen im Zuge einer massiv verschlechterten Wirtschaftslage einbrechen oder sonstige unvorhersehbare Ereignisse eintreten; eine solche Entwicklung hätte aber nichts mit der Fusion zu tun.
Aufgrund der Angleichung des Leistungsniveaus der beiden Gemeinden ist mit einer wiederkehrenden Mehrbelastung von jährlich rund 3.1 Mio. Franken zu rechnen. Dazu kommen aufgrund der Senkung des Steuerfusses für Ostermundigen Steuermindererträge von 5,4 Mio. Franken 2025 und 5.6 Mio. Franken 2026. Dies ist in Relation zum heutigen Budget der Stadt Bern von 1.3 Mia. zu setzen. Mindereinnahmen von 600'000 Franken entstehen auch durch den Wegfall der Feuerwehrersatzabgabe in Ostermundigen.
Die einmaligen Fusionskosten betragen schätzungsweise 15,5 Millionen Franken. Den grössten Kostenfaktor stellt die Einlage in die Pensionskasse für die Mitarbeitenden der heutigen Gemeinde Ostermundigen dar: Der Einkauf in den Vorsorgeplan der Stadt Bern inklusive Ausfinanzierung der AHV-Überbrückungsrenten kostet 8 Millionen Franken. Weiter ins Gewicht fallen Kosten im Informatikbereich mit geschätzten 3,5 Millionen Franken. Im Gesamtbetrag von 15,5 Millionen sind bereits getätigte Ausgaben im Umfang von rund 2,7 Millionen eingerechnet. Der Kanton Bern leistet im Fall einer Fusion voraussichtlich einen einmaligen Beitrag von 0.8 Mio. Franken an das Projekt.
Dank der höheren Kreditwürdigkeit der Stadt Bern, grösserer Einkaufsvolumen im Versicherungsbereich und verbesserter Bewirtschaftung des Finanzvermögens sind wiederkehrende Entlastungen von rund 0.8 Mio. Franken zu erwarten. Für zwei Liegenschaften in Ostermundigen, die im Fall einer Fusion dem Finanzvermögen zugewiesen werden könnten, zeichnet sich ein Aufwertungsgewinn von rund 2.6 Mio. Franken ab, was die Eigenkapitalbasis der fusionierten Gemeinde stärken würde. Im Bereich der Personalkosten ergeben sich kurzfristig keine Kostensynergien: Der heutige Personalbestand der beiden Gemeinden bleibt unverändert. Zum einen bindet der Fusionsprozess Ressourcen, zum anderen ist vorgesehen, die Leistungen für die Bevölkerung auszubauen.
Heute zählt die Stadt Bern sechs Schulkreise. Nach der Fusion kommen die Schulen von Ostermundigen als siebter Schulkreis hinzu. Die bestehenden Schulstandorte des Schulkreises Ostermundigen bleiben erhalten und werden wie bisher von einer Standortschulleitung geführt und von einer Schulkreiskommission beaufsichtigt. Neu wird der Vorsitz der Schulleiterkonferenz Ostermundigen als «Geschäftsführende Schulleitung» für den neuen Schulkreis wirken. Auch die Tagesschulen in Ostermundigen werden weitergeführt. In der Stadt Bern bleiben die Standorte der Schulen und Tagesschulen ebenfalls unverändert.
Nein. Die Schulraumplanung in Ostermundigen wird in der neuen fusionierten Gemeinde wie vorgesehen umgesetzt. Auch in Bern gibt es keine Veränderung.
Vorgesehen ist, dass ab 2025 in allen Stadtteilen der fusionierten Gemeinde dieselben Rechtsgrundlagen und die gleiche Praxis für die Kita-Betreuungsgutscheine gelten. Eltern in Ostermundigen erhalten mehr finanzielle Unterstützung pro Betreuungstag und eine Vergünstigung für Säuglinge.
Ja. Die Bibliothek mit Ludothek in Ostermundigen bleibt in Betrieb. Die fusionierte Gemeinde fasst die Leistungsvereinbarungen zusammen, welche die Stadt Bern und Ostermundigen heute mit der Stiftung Kornhausbibliotheken haben. Der Leistungsumfang soll sich nicht verändern.
Nein. Die beiden bestehenden Leistungsverträge mit dem Konservatorium Bern und der Musikschule Bantiger werden in die fusionierte Gemeinde übernommen und laufen bezogen auf das entsprechende Territorium der bisherigen Stadt Bern und der ehemaligen Einwohnergemeinde Ostermundigen weiter. Die Schülerinnen und Schüler haben keine Wahlmöglichkeit zwischen Konsi Bern und Musikschule Bantiger. Diese gebietsbezogene Einschränkung hat zum Ziel, beide Musikschulen langfristig weiterzuführen. Das unterschiedliche Tarifniveau bleibt bestehen. Die Räume in Ostermundigen werden der Musikschule Bantiger in gleichem Umfang und zu den gleichen Konditionen wie vor der Fusion zur Verfügung gestellt.
Die offene Kinder- und Jugendarbeit von Ostermundigen wird nach einer allfälligen Fusion in die externen Trägerschaften der Stadt Bern (toj und DOK) überführt. Der Vertrag mit der Gemeinde Stettlen soll übernommen werden. Das Jugend- und Freizeithaus Hangar in Ostermundigen und das Hüsli in Stettlen bleiben in Betrieb.
Die Sozialhilfe wird in der fusionierten Gemeinde nach einheitlichen Standards gewährt. Massgebend sind die heutigen Standards in der Stadt Bern. Grosse Unterschiede bestehen nicht, zumal die Leistungen weitgehend gesetzlich geregelt sind. Gemäss den kantonalen Vorgaben sind die Richtlinien der Schweizerischen Konferenz für Sozialhilfe SKOS für die Gewährung von Sozialhilfe verbindlich anzuwenden. Zudem kommt sowohl in Bern als auch in Ostermundigen das Handbuch Sozialhilfe der Berner Konferenz für Sozialhilfe, Kindes- und Erwachsenenschutz zur Anwendung. Unterschiede bei der Ermittlung der Sozialhilfeleistung gibt es nur in wenigen Bereichen, von Bedeutung ist die Anpassung bei den Mietzinsrichtlinien; in der Stadt Bern sind die gewährten Beiträge höher.
Das Ostermundiger Pilotprojekt, das die Anzahl laufender Dossiers pro Vollzeitstelle der Sozialarbeitenden verringern, die Beratung und Integration in den Arbeitsmarkt verbessern und die Kosten senken will, wird von der fusionierten Gemeinde übernommen und zu Ende geführt. Die Erkenntnisse des Pilotprojekts werden bei der Überprüfung der geplanten Aufgabenerfüllung in den Bereichen Sozialhilfe und Erwachsenen- und Kindesschutzes berücksichtigt.
Entsorgung und Recycling Stadt Bern ist nach einer Fusion zwar für die Entsorgungsaufgaben der gesamten fusionierten Gemeinde zuständig. Die Abfallentsorgung im Stadtteil Ostermundigen wird jedoch wie bisher erledigt. Das heisst, die Abfälle werden weiterhin von der der KEWU AG mit den gleichen Leistungen und im gleichen Abfuhrrhythmus verwertet.
Nach dem Zusammenschluss wird eine möglichst rasche Vereinheitlichung der Abfallentsorgungssysteme angestrebt. Das Ziel ist eine ökonomisch, ökologisch und regionalpolitisch optimierte Lösung.
Die Stromversorgung bleibt nach der Fusion vorderhand gleich organisiert: ewb ist für das heutige Gebiet der Stadt Bern zuständig, die BKW Energie AG weiterhin für das Gebiet von Ostermundigen. Die fusionierte Gemeinde prüft nach dem Zusammenschluss eine Neuregelung der Netzzuteilung für die Stromversorgung im Stadtteil Ostermundigen und in diesem Zusammenhang die Übernahme der derzeit im Eigentum der BKW Energie AG stehenden Infrastruktur als Verteilnetzbetreiberin durch ewb. Beim Gas ist ewb bereits heute Lieferant für die Stadt Bern und für Ostermundigen. Das bleibt auch in der fusionierten Gemeinde so.
Gaslieferant ist in beiden Gemeinden Energie Wasser Bern. Einzig die Konzessionsabgabe für die Benutzung des öffentlichen Grundes liegt in Bern um 0.1 Rappen pro kWh höher als in Ostermundigen. Die dadurch verursachte Differenz beim Preis pro kWh macht rund 1 Prozent aus. Den Strom liefert in Bern ebenfalls Energie Wasser Bern (ewb) und in Ostermundigen die BKW Energie AG, eine Tochter der Bernischen Kraftwerke AG (BKW). ewb verrechnet in allen Kategorien (Private und Betriebe) die gleichen Tarife für Netznutzung, Energie und Abgaben an das Gemeinwesen. BKW verrechnet den Privathaushalten generell höhere Gebühren für Netznutzung, Energie und Abgaben an das Gemeinwesen. Deshalb ist heute die Belastung der Privathaushalte in Ostermundigen höher als in Bern. Für Betriebe ist der Unterschied minim. Da auch nach einer allfälligen Fusion die bestehenden Stromlieferanten ihre Leistungen auf den heutigen Gebieten erbringen, dürfte die Rechnung weitgehend unverändert bleiben. Aussagen zur Entwicklung der Stromtarife sind aber im Moment höchst unsicher: Entscheidend für die Einwohnerinnen und Einwohner in Bern und Ostermundigen wird sein, wie stark respektive wie unterschiedlich BKW und ewb aufgrund der energie- und geopolitischen Lage ihre Tarife anpassen werden.
Für Wasser-, Abwasser- und Abfallgebühren zahlen die Einwohnerinnen und Einwohner Ostermundigens in der fusionierten Gemeinde unter dem Strich ungefähr gleich viel wie bisher. Die höheren Abfallgebühren der Stadt Bern werden durch tiefere Gebühren in den Bereichen Wasser und Abwasser weitgehend ausgeglichen. Die Berechnungen gelten für Musterhaushalte; die individuelle Gebührenbelastung lässt sich aufgrund der unterschiedlichen Grund- und Mengengebühren nicht prognostizieren. Mittelfristig wäre bei einer Vereinheitlichung der Systeme eine leichte Erhöhung der Gesamtbelastung der Haushalte in Ostermundigen zu erwarten. Für die heutigen Stadtbernerinnen und -berner ändert sich im Fall einer Fusion nichts, die Berner Tarife gelten unverändert weiter. Falls es per 1. Januar 2025 – zum geplanten Start einer allfälligen Fusion – zu Gebührenanpassungen kommen sollte, hätten diese nichts mit der Fusion zu tun.
Die Notrufzentralen 144 und 118 erfüllen ihre Aufgaben auch für die gesamte fusionierte Gemeinde; gegenüber heute ändert sich nichts. Die Fusion hat keine Auswirkungen auf die Einsatzbereitschaft der Sanität und der Feuerwehr. Nach der Fusion wird die Feuerwehr wie bisher aus dem Magazin in Ostermundigen ausrücken. Schon heute besteht eine Zusammenarbeit zwischen der Berufsfeuerwehr Bern und der Milizfeuerwehr Ostermundigen. Die bestehenden Verträge der Stadt Bern und von Ostermundigen mit der Kantonspolizei Bern werden in die fusionierte Gemeinde übernommen.
In Ostermundigen gibt es heute eine Feuerwehrersatzabgabe, in Bern nicht. Unabhängig von der Fusion ist in Bern eine solche Abgabe geplant, wobei am Schluss voraussichtlich das Stimmvolk darüber entscheiden wird. Findet die Abgabe eine Mehrheit, ist bei einer Fusion vorgesehen, die Abgaben zu vereinheitlichen. Für die Einwohnerinnen und Einwohner Ostermundigens ergäbe sich gegenüber heute eine leichte Mehrbelastung. Diese würde durch die tiefere Steueranlage aber weit mehr als kompensiert. Scheitert die Feuerwehrersatzabgabe in der Stadt Bern, wird nach einer Fusion auch im Stadtteil Ostermundigen keine Abgabe mehr erhoben.
Derzeit bestehen die Zivilschutzorganisation (ZSO) Bern plus mit Sitzgemeinde Bern und die ZSO Bantiger mit Sitzgemeinde Ostermundigen. Unabhängig von der Fusion ist eine Reform der ZSO im Gang, die eine Vergrösserung der ZSO beabsichtigt. Sollte die Parallelstruktur zum Fusionszeitpunkt noch bestehen, will die fusionierte Gemeinde ihrerseits eine Reform angehen.
Der Werkhof Ostermundigen bleibt in der fusionierten Gemeinde bestehen. Leistungen des Ostermundiger Werkhofs zugunsten von Vereinen und Veranstaltungen im neuen Stadtteil sollen auch nach der Fusion weiterhin möglich sein.
Die Gesamtsicht auf ein grösseres Gebiet eröffnet bessere Möglichkeiten, im zusammengehörigen Raum überzeugende Lösungen für die Einwohnerinnen und Einwohner zu entwickeln. Zudem können mittelfristig Doppelspurigkeiten abgebaut und die Prozesse vereinfacht werden, wenn nicht die doppelte Anzahl Gremien über Machbarkeitsstudie, Planung, Einzonung und allenfalls sogar Bauprojekte befinden, sondern nur ein Gemeinderat, ein Parlament und eine Stimmbevölkerung.
Es ist davon auszugehen, dass ein Projekt wie das Tram Ostermundigen Bern künftig rascher geplant und realisiert werden könnte, wenn nur eine Gemeinde sich damit befasst. Bei der späteren Weiterentwicklung des Ostens der Stadt Bern (Saali und Wittigkofen) wird die Planung dieses zusammengehörigen Raums einfacher sein, wenn sie aus einer Hand erfolgt statt durch zwei Gemeinden.
Die planerischen Zielsetzungen der beiden Gemeinden decken sich in den wesentlichen Punkten. Doch die Umsetzungen befinden sich in unterschiedlichen Phasen und die stets auf längere Zeithorizonte ausgelegten Planungsgrundlagen und -instrumente unterscheiden sich im Moment noch relativ stark. Eine Vereinheitlichung braucht Zeit und ist nicht vor 2040 zu erwarten.
Ja. O’mundo soll von der in Ostermundigen tätigen Planungskommission über den Fusionszeitpunkt hinaus zu Ende geführt werden. Danach unterbreitet der Gemeinderat der fusionierten Gemeinde die Vorlage treuhänderisch direkt der gesamten Stimmbevölkerung der neuen Gemeinde. Eine Beratung im Stadtrat ist nicht vorgesehen. Die oder der Fusionsbeauftragte nimmt Einsitz in der Planungskommission. Im Übrigen wird die Zusammensetzung der Kommission durch den Zusammenschluss nicht verändert. Dies gilt auch für die Vertretung der ausländischen Bevölkerung in diesem Gremium.
Die Wohn-Initiative der Stadt Bern macht Vorgaben zum preisgünstigen Wohnungsbau. Konkret verlangt sie, dass bei Um- und Neueinzonungen mindestens ein Drittel der Wohnnutzung mit preisgünstigen Wohnungen bebaut oder an gemeinnützige Wohnbauträger abgegeben wird. Weil die Verhältnisse auf dem Wohnungs- und Immobilienmarkt in Bern anders sind als in Ostermundigen, soll dort nach einer allfälligen Fusion die Initiative vorerst keine Anwendung finden. Ostermundigen ist aufgrund eines Postulats des Parlaments dabei zu prüfen, in welcher Form die Förderung von preisgünstigem Wohnraum sinnvoll ist; die konkreten Massnahmen werden im Rahmen von O’mundo festgelegt und im neuen Baureglement, das nach einer Fusion für den Stadtteil Ostermundigen gilt, verankert.
Bei einer Fusion profitieren die Unternehmen in Ostermundigen ebenso wie die Privatpersonen davon, dass der Steuerfuss auf 1.54 sinkt, statt in den nächsten Jahren auf 1.74 zu steigen. Ansonsten sind die unmittelbaren Einflüsse gering. Für Unternehmen, die in beiden Gemeinden tätig sind, ergeben sich im Alltag gewisse Erleichterungen; sie müssen nur noch eine Behördenstelle kontaktieren, um ihre Angelegenheiten zu regeln. Bestehende Firmen in Ostermundigen profitieren von einem Imagegewinn, da ihr offizieller Standort neu Bern ist. Für die Entwicklung des Gewerbes bleiben in Ostermundigen die Areale mit gemischter Nutzung entlang der Bernstrasse, im Werkquartier Tägetli und ESP Bahnhof Ostermundigen reserviert; auch in Bern tangiert eine Fusion bestehende Planungen und aufgegleiste Projekte nicht. Massgebend für Wirtschaft und Gewerbe dürfte letztlich sein, welche politischen Schwerpunkte die fusionierte Gemeinde in Zukunft setzen wird.
Nein. Der Fusionsvertrag sieht keine Übernahme des städtischen Parkplatzregimes in Ostermundigen vor. Auf dem Gebiet der heutigen Stadt Bern bestehen ebenfalls die dort bisher gültigen Regeln weiter. Wie die Verkehrspolitik der Zukunft aussehen wird, bestimmen dann Gemeinderat, Stadtrat und Stimmberechtigte der fusionierten Gemeinde.
Die Stadt Bern will laut ihrem Klimareglement die Treibhausgasemissionen bis 2045 auf netto null senken. Mit der Definition eines allgemeinen CO2-Absenkpfades und separaten Absenkpfaden für die Sektoren Wärme und Mobilität kann der Gemeinderat regelmässig überprüfen, ob sich die Stadt auf dem Zielpfad befindet und bei Bedarf Korrekturen einleiten.
Die Gemeinde Ostermundigen hat sich in einem Richtplan verpflichtet, auf ihrem Gebiet die Energieeffizienz zu erhöhen und erneuerbare Energien zu fördern. Der Energierichtplan Ostermundigens wie das Klimareglement der Stadt bleiben nach einer Fusion in Kraft. Das Klimareglement gilt nach dem Zusammenschluss grundsätzlich auch für Ostermundigen, jedoch finden die Absenkpfade in diesem Stadtteil vorläufig keine Anwendung. Zum einen fehlen hier noch die Instrumente für die Erfassung der Werte, zum anderen sind die Vorgaben für den Absenkpfad für den Sektor Wärme schwieriger umzusetzen.
Der Gemeinderat der fusionierten Gemeinde muss dem Stadtrat innert zwei Jahren nach dem Zusammenschluss in einer Vorlage aufzeigen, wie er die Energie- und Klimastrategie mit Massnahmen ergänzen will, die für Ostermundigen angezeigt sind. Dabei steht es der fusionierten Gemeinde frei, die Absenkpfade auch auf diesen Stadtteil auszuweiten, sobald dort die nötigen Instrumente implementiert sind. Bis 2045 muss in Ostermundigen die gleiche Klimapolitik umgesetzt sein wie im übrigen Stadtgebiet.
Ob bei der Umsetzung des Energierichtplans von Ostermundigen oder der Einführung weiterer Massnahmen: Das städtische Amt für Umweltschutz kann nach einer Fusion sein Fachwissen und seine Erfahrung einbringen und Ostermundigen helfen, seine ökologischen Ziele zu erreichen. Bern könnte so im Bereich der CO2-Reduktion über das heutige Stadtgebiet hinaus Wirkung erzielen.
In Ostermundigen gilt nach einer allfälligen Fusion die von der Gemeinde festgelegte Räumliche Entwicklungsstrategie (RES). Diese setzt auf ein Miteinander aller Mobilitätsformen, wobei für das künftige Verkehrswachstum der öffentliche Verkehr sowie Fuss- und Veloverkehr im Vordergrund stehen. Die Stossrichtung deckt sich grundsätzlich mit der Verkehrspolitik der Stadt Bern. Bei der Parkplatzbewirtschaftung bleibt in Ostermundigen nach einer Fusion das bisherige Regime der Gemeinde in Kraft. Auf dem Gebiet der heutigen Stadt Bern bestehen ebenfalls die dort bisher gültigen Regeln weiter. Grundsätzlich gilt: Rechtlich ist es nicht möglich, eine Gemeinde im Rahmen einer Fusion auf eine bestimmte Politik zu verpflichten. Es wäre an der fusionierten Gemeinde, die politischen Schwerpunkte für die Zukunft auszuhandeln und unter Mitwirkung der Stimmberechtigten festzulegen.
Nach einer Fusion werden im Stadtteil Ostermundigen das Bäume und Hecken so geschützt, wie dies im Rahmen von O’mundo mit Rücksicht auf die Besonderheiten Ostermundigens festgelegt wird. Das strengere Baumschutzreglement der Stadt Bern gilt nach einer Fusion nur auf dem heutigen Stadtgebiet.
Nach der Fusion erfüllt Kultur Stadt Bern die Aufgaben für die gesamte fusionierte Gemeinde. Bereits heute werden Kulturschaffende mit Wohnsitz in Ostermundigen von der Stadt Bern unterstützt, da für eine Förderung der Kulturbezug zu Bern massgebend ist. Die neue Stadtteilkommission von Ostermundigen ist für die Mittelverwendung und Beschlussfassung über die Leistungsvereinbarungen mit den Vereinen in Ostermundigen zuständig. Sie bringt die dafür nötige lokale Sensibilität und Vernetzung mit.
Nein. In der gesamten fusionierten Gemeine sollen Kultur und Sport im bisherigen Umfang unterstützt werden – also auch im neuen Stadtteil Ostermundigen. Dort ist die Stadtteilkommission für die Mittelverwendung und Beschlussfassung über die Leistungsvereinbarungen mit den Vereinen in Ostermundigen zuständig. Die Sportinfrastrukturen und Schulräume in Ostermundigen werden den lokalen Vereinen im bisherigen Umfang unentgeltlich zur Verfügung gestellt.
Für die Ostermundiger Vereine und Organisationen kommt es aufgrund der Fusion zu keinen Änderungen: Sie werden im gleichen Umfang wie bis anhin finanziell unterstützt. Die Schul- und Sportanlagen sowie die Plakatanschlagstellen können sie weiterhin im bisherigen Umfang kostenlos nutzen. Die verschiedenen Anlässe wie das «Mundige Fescht» oder die lokale Bundesfeier werden auch nach einer Fusion stattfinden und im gleichen Masse finanziell unterstützt. Der Werkhof Ostermundigen erbringt weiterhin Leistungen zugunsten von Vereinen und Veranstaltungen in Ostermundigen, die nicht in Rechnung gestellt werden.
Nein. Die fusionierte Gemeinde übernimmt die Verträge mit den regional bedeutenden Kulturinstitutionen der Gemeinde Ostermundigen und kumuliert sie mit den Beiträgen der Stadt Bern. Das ergibt ein «Nullsummenspiel».
Nein. Aufgrund der Fusion wird es keine Entlassungen geben, weder in der Stadtverwaltung Bern noch in der Gemeindeverwaltung von Ostermundigen. Denn im Personalbereich ist kurzfristig nicht mit Synergien zu rechnen: Zum einen bindet der Fusionsprozess Ressourcen, zum anderen ist vorgesehen, die Leistungen für die Bevölkerung auszubauen.
Nach einer Fusion übernimmt das Personal die heutigen Anstellungsbedingungen der Stadt Bern. Für die Angestellten aus Ostermundigen bedeutet das ein tieferes Rentenalter (63 statt 64/65), kürzere Wochenarbeitszeit (40 statt 42 Stunden), mehr Mutterschafts- (16 statt 14 Wochen) und Vaterschaftsurlaub (4 statt 2 Wochen) sowie höhere Kinderzulagen.
Die Mitarbeitenden der Stadt Bern werden in gleicher Funktion für die fusionierte Gemeinde tätig sein. Die rund 340 Mitarbeitenden von Ostermundigen werden, soweit möglich, entsprechend ihrem bisherigen Tätigkeitsbereich in die Berner Stadtverwaltung integriert. Dabei wird ihnen ein zweijähriger Lohnbesitzstand gewährt.
Hatten die Mitarbeitenden vor dem Zusammenschluss in Ostermundigen eine Stelle mit Führungsaufgaben, so wird ihnen auch in der fusionierten Gemeinde eine Stelle mit Führungsaufgaben angeboten. Sollte dies aus organisatorischen Gründen nicht möglich sein, wird ihnen eine Stelle mit vergleichbarer Verantwortung angeboten.
Die Mitarbeitenden der Gemeinde Ostermundigen werden heute im Alter von 64 respektive 65 Jahren pensioniert. In der fusionierten Gemeinde gilt für sie – wie für die Mitarbeitenden der heutigen Berner Stadtverwaltung – das Pensionsalter 63. Damit keine Einbussen bei der Altersrente entstehen, erhalten die Mitarbeitenden aus der Gemeinde Ostermundigen, die zum Zeitpunkt der Fusion über fünfzig Jahre alt sind, eine einmalige Einlage auf ihr Sparguthaben bei der Pensionskasse. Sämtliche Mitarbeitenden aus Ostermundigen, die mit 63 in Pension gehen, erhalten zudem – wie alle Mitarbeitenden der Stadt Bern – eine AHV-Überbrückungsrente bis 64 bzw. bis 65 Jahre zur Mitfinanzierung fehlender Beitragsjahre. Die Kompensationslösung führt zu einmaligen Kosten von rund 8 Mio. Franken.
Mitarbeitende, die zum Zeitpunkt der Fusion älter als 60 Jahre alt sind, können ausserdem auf Antrag bis 65 Jahre arbeiten und erreichen so zusammen mit der einmaligen Einlage ein höheres Pensionskassenguthaben als ohne Fusion.
Ein Wechsel der Pensionskasse ist für die Mitarbeitenden der Gemeinde Ostermundigen nicht nötig. Sie sind bereits heute bei der Personalvorsorgekasse der Stadt Bern versichert. Im neuen Vorsorgeplan bezahlen die Versicherten aus Ostermundigen weniger als bisher: Die Beitragsaufteilung zwischen Arbeitnehmenden und Arbeitgeberin wechselt von heute 40/60 Prozent auf neu ein Drittel/zwei Drittel (Stadt Bern). Zudem geht der Risikobeitrag vollumfänglich zulasten der Arbeitgeberin.