21. Oktober 2022

Die beiden Gemeinderäte schicken das Fusionspaket in die öffentliche Vernehmlassung

Ostermundigen/Bern, 21. Oktober 2022. Vom 21. Oktober bis zum 16. Dezember 2022 können sich die Bevölkerung, Parteien, Verbände und weitere interessierte Kreise zum Ergebnis der Fusionsverhandlungen äussern. Die Volksabstimmung ist am 22. Oktober 2023 geplant.

Am 18. und 19. Oktober 2022 haben die Gemeinderäte von Ostermundigen bzw. Bern die bereinigten Entwürfe für den Fusionsvertrag und das Fusionsreglement sowie den Erläuterungsbericht verabschiedet. Diese Dokumente gehen nun in die öffentliche Vernehmlassung; alle Interessierten in Bern und Ostermundigen können ihre Einschätzung zum Verhandlungsergebnis abgeben. Bei diesem handelt es sich um ein «Gesamtpaket»: Die einzelnen Verhandlungsergebnisse sind nicht losgelöst, sondern immer im Lichte der ausgehandelten Gesamtlösung zu betrachten.

Nach rund anderthalbjährigen Verhandlungen hatten sich die beiden Gemeinderäte im August 2022 auf einen Vorschlag geeinigt, wie eine Fusion konkret umgesetzt werden könnte. In den vergangenen Wochen wurden die letzten offenen Fragen geklärt und die Fusionsdokumente finalisiert. Auf der Projekthomepage sind alle relevanten Dokumente und Berichte aufgeschaltet. Dort finden sich ebenso «Fragen und Antworten» zu den Auswirkungen einer Fusion auf den Alltag der Bürgerinnen und Bürger. Die beiden Gemeinderäte sind überzeugt, mit den bereitgestellten Dokumenten und Informationen eine umfassende Meinungsbildung zu ermöglichen.

Frühestmöglicher Abstimmungstermin

Im Lichte der Vernehmlassung, die bis zum 16. Dezember 2022 dauert, werden die Gemeinderäte von Bern und Ostermundigen anschliessend das definitive Fusionspaket zuhanden der Parlamente und der Stimmbevölkerung in Bern und Ostermundigen verabschieden. Am 22. Oktober 2023 ist in beiden Gemeinden die Volksabstimmung geplant. Wegen zusätzlichen Verhandlungsrunden sowie umfassenden Abklärungsbedarfs liess sich der ursprüngliche Abstimmungstermin vom Juni 2023 nicht einhalten. Nun haben die beiden Gemeinderäte für die Volksabstimmung den nächstmöglichen Termin gewählt. So bleibt im Fall einer Annahme der Fusion genügend Zeit, die ersten gemeinsamen Wahlen vom 24. November 2024 sowie das gemeinsame Budget ab 2025 vorzubereiten. Der formelle Zusammenschluss von Bern und Ostermundigen erfolgt bei einem Ja zur Fusion per 1. Januar 2025.

Lösung für Altersvorsorge

Mit dem vorliegenden Fusionspaket ist auch geklärt, wie der Wechsel der Gemeindeangestellten aus Ostermundigen in den Vorsorgeplan der Stadt Bern ausgestaltet werden kann, damit die Betroffenen ab einer bestimmten Alterskategorie keine Leistungseinbussen erleiden. Die Versicherten aus Ostermundigen erreichen nach einer Fusion nicht automatisch ihren heutigen Altersrentenanspruch, weil sie bei der Stadt Bern mit 63 Jahren in Pension gehen würden statt wie bisher in Ostermundigen mit 65/64. Sie leisten damit zwei Jahre weniger Sparbeiträge, erhalten zwei Jahre weniger Zins auf den Alterssparkonten und beziehen unter Umständen die Rente zwei Jahre früher. Vorgesehen ist nun eine Kompensationslösung, die zu einmaligen Kosten von rund 8 Mio. Franken führt (siehe Infobox).

Stellungnahmen im Rahmen der Vernehmlassung können hier abgegeben oder als PDF per Mail an vernehmlassung@ostermundigen-bern.ch gesendet werden. Schriftliche Eingaben sind an folgende Adresse zu richten: Concentral AG, Amtshausgasse 6, 3011 Bern.

Zudem finden folgende Informationsveranstaltungen statt: in Ostermundigen am 24. und 25. Oktober 2022 und in Bern am 31. Oktober 2022.

Altersvorsorge Personal Ostermundigen

Im Fall der Fusion ist für den Wechsel der Gemeindeangestellten aus Ostermundigen in den Vorsorgeplan der Stadt Bern folgende Lösung vorgesehen:

  • Für das Personal der Einwohnergemeinde Ostermundigen besteht eine Anstellungsgarantie, das gesamte Personal wird in die fusionierte Gemeinde überführt.
  • Mitarbeitende aus Ostermundigen, die zum Zeitpunkt der Fusion über 50 Jahre alt sind, erhalten per Fusionstermin 1. Januar 2025 eine einmalige Einlage, die den Verlust in der Zweiten Säule vollumfänglich ausgleicht. Sämtliche Mitarbeitenden aus Ostermundigen, die mit 63 in Pension gehen, erhalten gemäss Berner Modell eine Überbrückungsrente bis 64 bzw. bis 65 Jahre zur Mitfinanzierung fehlender Beitragsjahre.
  • Mitarbeitende aus Ostermundigen, die zum Fusionszeitpunkt mindestens 60 Jahre alt sind, können auf Antrag bis 65 weiterarbeiten; sie erreichen so zusammen mit der einmaligen Einlage ein höheres Pensionskassenguthaben als ohne Fusion.
  • Wer zum Fusionszeitpunkt mindestens 50 oder höchstens 59 Jahre alt ist, kann unter gewissen Voraussetzungen bis 65 weiterarbeiten. Das hilft jenen Mitarbeitenden aus Ostermundigen, für die ein Lohnverlust zwischen Alter 63 und 65 stark ins Gewicht fällt.

Weitere Auskünfte erteilen: 

Thomas Iten, Gemeindepräsident Ostermundigen, Telefon 031 930 14 14 

Alec von Graffenried, Stadtpräsident Bern, Telefon 031 321 65 21

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