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Die Exekutiven von Ostermundigen und Bern sind übereingekommen, im Rahmen einer Machbarkeitsstudie die Vor- und Nachteile einer Fusion der beiden Gemeinden zu erarbeiten. Anlass dafür sind entsprechende Vorstösse, welche in den beiden Parlamenten eingereicht worden sind. Beide Seiten betonen, dass die Fusionsabklärungen kein Präjudiz für einen späteren Fusionsentscheid darstellen. Vielmehr soll mit der Machbarkeitsstudie eine Grundlage für einen Grundsatzentscheid in die eine oder andere Richtung geschaffen werden. Für das Projekt beantragt der Gemeinderat der Stadt Bern dem Stadtrat einen Kredit von 430'000 Franken.
Der Gemeinderat der Stadt Bern hat in seiner Sitzung vom 12. Dezember 2018 beschlossen, dass er dem Stadtrat die interfraktionelle Motion «Für eine zukunftsfähige Kernregion/Stadtregion» zur Überweisung empfiehlt. In Ostermundigen hat der Grosse Gemeinderat die überparteiliche Motion «Für eine zukunftsfähige Gemeinde» bereits im August überwiesen. In beiden Fällen werden die jeweiligen Exekutiven damit beauftragt, Abklärungen und erste Schritte im Hinblick auf Fusionsverhandlungen an die Hand zu nehmen.
Ende November 2018 haben sich die beiden Exekutiven ein erstes Mal getroffen und sich über den möglichen Umgang mit den Vorstössen aus ihren Parlamenten verständigt. Sie kamen überein, vertiefte Fusionsabklärungen vorzunehmen, um anschliessend gestützt darauf einen Grundsatzentscheid zu Fusionsverhandlungen fällen zu können. Ein gemeinsamer Zeitplan sieht vor, dass im Verlauf des kommenden Jahres eine Machbarkeitsstudie erarbeitet wird. Diese soll die Vor- und Nachteile sowie die Auswirkungen einer allfälligen Fusion auf relevante Fragen wie das Angebot an öffentlichen Dienstleistungen, die politische Struktur oder den Steuersatz untersuchen.
Vorgesehen ist, dass die Ergebnisse der Machbarkeitsstudie von den beiden Exekutiven diskutiert und in eine breite öffentliche Vernehmlassung gegeben werden. Anschliessend beraten die beiden Parlamente das weitere Vorgehen, indem sie voraussichtlich Mitte 2020 einen Grundsatzentscheid darüber treffen, ob das Fusionsprojekt weiterverfolgt oder abgebrochen werden soll.
Bei einem Grundsatzentscheid zugunsten einer Fusion ist geplant, einen Fusionsvertrag auszuarbeiten, der den Stimmberechtigten in beiden Gemeinden zur Abstimmung vorgelegt wird. Gemäss jetzigen Zeitplan dürfte die Volksabstimmung über den Fusionsvertrag frühestens Mitte 2023 stattfinden. In diesem Falle könnten die ersten Wahlen in der um Ostermundigen erweiterten Stadt Bern im Herbst 2024 angesetzt werden. Auf die Durchführung einer Konsultativabstimmung in Ostermundigen wird verzichtet.
Für die Finanzierung der Machbarkeitsstudie und des Grundsatzentscheids sehen die beiden Gemeinden ein Projektbudget in der Höhe von 490'000 Franken vor. Die Kosten sollen gemäss einem gemeinsamen Schlüssel ungefähr im Verhältnis von 7 zu 1 verteilt werden, was dem Verhältnis der Bevölkerungszahl der beiden Gemeinden entspricht. Der Gemeinderat beantragt dem Stadtrat deshalb gleichzeitig mit der Überweisung der Motion einen Projektkredit in der Höhe von 430’000 Franken. Der Gemeinderat Ostermundigen wird den nötigen Projektkredit für die Gemeinde Ostermundigen gutheissen, sobald der Umfang der sich allenfalls weiter beteiligenden Gemeinden geklärt ist
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