03. Juli 2020

Gemeindesteuern in der Fusionsdebatte

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Werden die Möglichkeiten einer Gemeindefusion diskutiert, sind die Finanzen ein wichtiges Thema. Dabei interessiert vor allem, wie sich die Steuern und Gebühren für die privaten Haushalte verändern würden. Antworten dazu gibt es im Rahmen der Informationsveranstaltungen des Projektes.

Mit Bern, Bolligen, Bremgarten, Frauenkappelen, Kehrsatz und Ostermundigen sind sechs Gemeinden am Projekt «Kooperation Bern» beteiligt und diese haben alle eine unterschiedliche Steueranlage.

Steueranlage
Bern1.54
Bolligen1.60
Bremgarten1.49
Frauenkappelen1.70
Kehrsatz1.64
Ostermundigen1.69


Die Steueranlagen müssten im Falle einer Fusion angeglichen werden. Aufgrund der bisherigen Diskussionen ist davon auszugehen, dass bei einer Fusion die Steueranlage der Stadt Bern von 1.54 Einheiten für alle Gemeinden gelten würde. Von diesem Szenario geht denn auch die Machbarkeitsstudie aus. Für die Gemeinde Frauenkappelen mit der höchsten Steueranlage der Projektgemeinden würde die Anlage demnach bei einer Fusion um 0.16 Einheiten sinken, in Bremgarten mit den tiefsten Steuern würde die Anlage um 0.05 Einheiten («ein halber Steuerzehntel» im Fachjargon) steigen.

BERECHNUNGEN FÜR EINZELNE HAUSHALTE Berechnungen für einzelne Haushalte

Was hiesse das für die einzelnen Haushalte? Felix Walter, der Autor der Machbarkeitsstudie, hat dies im Hinblick auf die Informationsveranstaltungen des Projektes «Kooperation Bern» für die Gemeinden Bremgarten und Frauenkappelen ausgerechnet und in der nachfolgenden Grafik dargestellt.

Quelle: Ecoplan

Quelle: Ecoplan

Da die Bundes- und die Kantonssteuer in allen Gemeinden gleich ist und die Gemeindesteuer meist nur einen kleinen Anteil an der Steuerrechnung hat, sind die Unterschiede überraschend gering: In Frauenkappelen würde dies eine Steuersenkung von rund 3 Prozent ausmachen, was für ein verheiratetes, konfessionsloses Paar bei einem steuerbaren Einkommen von 150'000 Franken rund 1000 Franken weniger Steuern bedeuten würde. In Bremgarten würde dies eine Steuererhöhung von rund 1 Prozent ausmachen, dasselbe Paar müsste rund 300 Franken mehr bezahlen.

Differenzen geringer als erwartet

In Bremgarten ist eine Petition im Umlauf, die sich auf den Standpunkt stellt, dass in der Gemeinde mit einer Fusion die Steuern etlicher Personen um «vier-, ja fünfstellige Beträge erhöht» würden. Dies dürfte allenfalls auf eine kleine Minderheit zutreffen: Um auf eine Steuererhöhung von 1000 Franken zu kommen, müsste eine ledige Person über 350'000 Franken steuerbares Einkommen haben. Kommt ein steuerbares Vermögen von 10 Millionen Franken dazu, beträgt der Unterschied 1'600 CHF, weniger als 1 Prozent der Steuerrechnung.

Bei den Gebühren gibt es gemäss Felix Walter zwischen den Gemeinden relativ kleine Unterschiede, die sich im Falle einer Fusion über die verschiedenen Gemeinden ausgleichen dürften. Bei den Liegenschaftssteuern gibt es zwar Unterschiede, doch fällt eine Differenz von maximal einem halben Promille des amtlichen Wertes nur bei ausserordentlich teuren Liegenschaften ins Gewicht, so Walter.

Ausführungen zu den Finanzen sind in der Machbarkeitsstudie, Kapitel 6, zu finden: https://www.kooperationbern.ch/machbarkeitsstudie-1

Link zum Steuerrechner des Kantons: https://www.sv.fin.be.ch/sv_fin/de/index/navi/index/steuern_berechnen/privatperson.html

Die öffentliche Konsultation in Bern und Ostermundigen läuft noch bis am 10. Juli 2020, in Bolligen noch bis am 31. August. Bremgarten, Frauenkappelen und Kehrsatz werden das Ende der Konsultation später kommunizieren. Eingaben sind möglich unter https://www.kooperationbern.ch/partizipation-1

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