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Das Teilprojekt Aufgabenerfüllung nimmt sich der Frage an, welche Aufgaben in der fusionierten Gemeinde ab 1. Januar 2025 wie wahrgenommen würden. Aufgrund der sehr unterschiedlichen Grössenverhältnisse der Stadt Bern und der Gemeinde Ostermundigen – sowohl bezogen auf die Einwohnerzahl als auch hinsichtlich der Anzahl Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter – liegt es auf der Hand, dass in Bezug auf die Aufgabenerfüllung einer fusionierten Gemeinde im Wesentlichen eine Integration der in Ostermundigen wahrgenommen Aufgaben in die Strukturen der Stadt Bern erfolgen muss. Die entsprechenden Analysen wurden in den vergangenen Monaten unter Einbezug beider Verwaltungen entwickelt, so dass nun für die Erfüllung dieser Aufgaben Lösungsvorschläge in die laufenden Verhandlungen zwischen der Stadt Bern und der Gemeinde Ostermundigen einfliessen können.
Die Arbeiten werden in der aktuellen Projektphase in vier Teilprojekten bearbeitet: Neben dem Teilprojekt Strukturen mit Themen wie beispielweise die künftige Ausgestaltung des Parlaments oder der Exekutive und den Teilprojekten Personal und Finanzen ist in den vergangenen Wochen vor allem auch im Teilprojekt Aufgabenerfüllung intensiv gearbeitet worden. Im Mittelpunkt dieses Teilprojekt steht die Frage, welche Aufgaben nach einer allfälligen Fusion ab 1. Januar 2025 auf welche Art und Weise in der fusionierten Gemeinde wahrgenommen würden.
Da die Verwaltung der Stadt Bern hinsichtlich der Anzahl Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter deutlich grösser ist als jene der Gemeinde Ostermundigen muss in Bezug auf die Aufgabenerfüllung einer allfällig fusionierten Gemeinde im Wesentlichen eine Integration der in Ostermundigen wahrgenommenen Aufgaben in die Strukturen der Stadt Bern erfolgen. Dabei stehen so vielfältige Fragen im Raum wie jene nach der Erfüllung von selbstgewählten Aufgaben, die derzeit nur in der Stadt Bern erbracht werden. So beispielsweise, ob und wie die Aufgaben der Fachstelle Digitale Entwicklung auf das Gebiet von Ostermundigen ausgeweitet werden können. Gleichzeitig stellt sich bei kommunalen Leistungen, die derzeit nur in Ostermundigen den Bürger*innen zu Verfügung gestellt werden, die Frage, ob diese auch in einer fusionierten Gemeinde erbracht werden und wenn ja, wer Anspruch auf diese Leistungen haben wird.
Die Kulturförderung der Stadt Bern legt den Fokus auf die Unterstützung des professionellen Kulturschaffens. Zwar werden auch Laienchöre und -orchester unterstützt. Für eine finanzielle Förderung muss ein Konzert aber unter professioneller Leitung und mit professioneller musikalischer Unterstützung (Solistinnen und Solisten, Orchester) stattfinden. Die heutige Kultur- und Vereinsförderung in Ostermundigen fokussiert sich demgegenüber auf die Unterstützung von identitätsstiftenden Anlässen in der Gemeinde. Auch hier muss in den Verhandlungen eine Lösung gefunden werden, die den beiden unterschiedlichen Ansätzen gerecht wird und für die fusionierte Gemeinde einen Mehrwert bringt.
Die Analysen zur Aufgabenerfüllung wurden in den vergangenen Monaten unter Einbezug beider Verwaltungen und der (politischen) Projektgremien rasch vorangetrieben und es wurden durch die Projektleitung für sämtliche Bereiche Lösungsvorschläge erarbeitet, die in die laufenden Verhandlungen zwischen der Stadt Bern und der Gemeinde Ostermundigen einfliessen und nun einer politischen Bewertung bedürfen. Viele Bereiche sind einfach zu lösen, da die Ausgangslage und der zu wählende Vorschlag sowohl für die Stadt Bern wie auch für Ostermundigen auf der Hand liegen. Einige Punkte werden in der aktuellen Phase vertieft von den beiden Gemeinden geprüft. Die jeweilige Einigung im Rahmen eines Gesamtpakets mit den Ergebnissen aus den anderen Teilprojekten soll nun in den nächsten Wochen so erfolgen, dass die vorgeschlagenen Lösungen im Rahmen der Vernehmlassung im Herbst 2022 öffentlich gemacht werden können.
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