21. Aug. 2020

Medienmitteilung Gemeinde Ostermundigen: Empfehlung Gemeinderat zur Aufnahme von Fusionsverhandlungen mit Definition eines Verhandlungsmandats

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Der Gemeinderat Ostermundigen empfiehlt nach eingehender Diskussion über die verschiedenen Konsultationseingaben und den Konsultationsbericht dem Grossen Gemeinderat die Aufnahme von Fusionsverhandlungen mit der Stadt Bern und allfälligen weiteren Gemeinden. Er hat dazu aber auch ein Verhandlungsmandat formuliert.

Nach Abschluss der ersten Konsultationsphase (14. Februar 2020 bis 10. Juli 2020) hat sich der Gemeinderat Ostermundigen an seiner Klausursitzung von Ende letzter Woche eingehend mit den Konsultationseingaben und dem Konsultationsbericht auseinander gesetzt. Der Konsultationsbericht zeigt kein umfassendes Bild, was der Bevölkerung im Zusammenhang mit einer allfälligen Fusion wichtig ist. Dafür ist die Anzahl der Teilnehmenden an der Konsultation zu gering. Der Gemeinderat konnte jedoch aus den eingegangenen Rückmeldungen wertvolle Schlüsse ziehen und relevante Punkte für das Verhandlungsmandat definieren.

Die Anforderungen und Erwartungen an die strategische, politische und operative Gemeinde steigen in der Zukunft noch mehr. Nach sorgfältiger Abwägung aller Vor- und Nachteile hat sich der Gemeinderat dafür ausgesprochen, dem Grossen Gemeinderat die Aufnahme von Fusionsverhandlungen mit der Stadt Bern und allfälligen weiteren Gemeinden zu empfehlen.

Relevante Verhandlungspunkte

Für den Gemeinderat gibt es einige Punkte, die für die Fusionsverhandlungen garantiert sein müssen:

  • Bestandessicherheit Ortsplanungsrevision O’mundo
  • Bestandessicherheit für Gemeindemitarbeitende
  • Bestandessicherheit der Planungen im Öffentlichen Verkehr
  • Bestandessicherheit des Energierichtplans
  • Bestandessicherheit der Schulraumplanung

Andere Punkte sind im Hinblick und während den Verhandlungen noch zu vertiefen:

  • Organisation der Schule und Musikschule
  • Rahmenbedingungen für das Vereins- und Quartierleben
  • Angebote für Sport, Freizeit, Kultur und Erholung
  • Dienstleitungen vor Ort
  • Identitätsstiftende Merkmale
  • Mitsprache / Partizipation
  • Interessen Wirtschaft und Gewerbe
  • Infrastruktur und Kosten der Ver- und Entsorgung
  • Bedürfnisse bezüglich der soziodemographischen Strukturen

Organisatorisch ist zudem die allfällige Projektorganisation des Fusionsprozesses seitens Ostermundigen zu klären und gleichzeitig das Funktionieren des Tagesgeschäfts sicherzustellen. Bedingt durch die Corona-Krise wurde bereits im Frühling 2020 entschieden, dass im September 2020 eine zusätzliche 2. Kurz-Konsultation in der Gemeinde Ostermundigen durchgeführt wird. Diese findet nun vom 31. August 2020 bis 20. September 2020 statt. Der Online-Fragebogen ist unter folgendem Link ab Ende August 2020 verfügbar: https://gfsbern.polittrend.ch/s/KOBE. Der Gemeinderat hofft auf eine rege Beteiligung in dieser zweiten Phase, um weitere Rückschlüsse für allfällige Verhandlungen ziehen und dem Parlament eine ausführliche Stellungnahme vorlegen zu können.

Die Kurzversion des Konsultationsberichtes sowie die beiden Langversionen von Bern und Ostermundigen können unter https://www.kooperationbern.ch/partizipation eingesehen werden.

Auskunft/Kontakt

Für ergänzende Auskünfte steht Ihnen Gemeindepräsident Thomas Iten (Tel. 031 930 14 14) gerne zur Verfügung.

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