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Infrastruktur & Sicherheit

Von A wie Abfallentsorgung bis Z wie Zivilschutz: In der fusionierten Gemeinde sind Versorgung, Infrastrukturen und Sicherheit auf bisherigem Standard gewährleistet. Die Fusion trägt durch die Aufgabenerfüllung aus einer Hand dazu bei, dass mittel- bis langfristig gewisse Doppelspurigkeiten abgebaut werden können.

Stromversorgung weiterhin durch ewb und BKW

Nach einer Fusion bestehen für die Stromversorgung auf dem Gebiet der heutigen Stadt Bern und des neuen Stadtteils Ostermundigen weiterhin zwei verschiedene Netzeigentümer respektive Netzbetreiber: ewb auf dem Gebiet der Stadt Bern und BKW Energie AG für den Stadtteil Ostermundigen. Beide Versorgungsgebiete haben eine unterschiedliche Gebührenstruktur, weshalb in der fusionierten Gemeinde wie bisher unterschiedliche Strompreise gelten werden. Die Gasversorgung sowohl in Stadt Bern als auch in Ostermundigen erfolgt bereits heute durch ewb. Das bleibt auch in der fusionierten Gemeinde so.

Vorübergehend zwei Abfallentsorgungssysteme

Entsorgung und Recycling Stadt Bern ist nach einer Fusion für die Entsorgungsaufgaben der gesamten fusionierten Gemeinde zuständig. Die Abfallentsorgung im Stadtteil Ostermundigen wird jedoch wie bisher erledigt. Das heisst, die Abfälle werden weiterhin von der der KEWU AG mit den gleichen Leistungen und im gleichen Abfuhrrhythmus verwertet.

Nach dem Zusammenschluss wird eine möglichst rasche Vereinheitlichung der Abfallentsorgungssysteme angestrebt. Das Ziel ist eine ökonomisch, ökologisch und regionalpolitisch optimierte Lösung.

Ob der Berner Kehrichtsack nach einer Fusion auch in Ostermundigen verwendet wird, entscheidet der Gemeinderat von Ostermundigen. Das unterschiedliche System für die Mengengebühr wird bereits per 1. Januar 2023 vereinheitlicht. Die Voraussetzung für die Einführung des neuen Tarifs hat das Parlament von Ostermundigen schon geschaffen.

Nicht vorgesehen ist, das in der Stadt Bern beschlossene Farbsack-Trennsystem im Stadtteil Ostermundigen bereits in den nächsten Jahren einzuführen.

Die unterschiedlichen Abfallgebühren, die sich nach den Aufwendungen richten, werden erst vereinheitlicht, wenn auch die Abfallentsorgungssysteme einheitlich sind. Dies wird kaum vor 2028 der Fall sein.

Feuerwehr und Feuerwehrabgabe

Unabhängig von der Fusion wird die Feuerwehr Ostermundigen per 1. Januar 2024 als Kompanie der Milizfeuerwehr in die Feuerwehr der Stadt Bern integriert. Wie bisher wird sie aus dem Magazin in Ostermundigen ausrücken. Schon heute besteht eine Zusammenarbeit zwischen der Berufsfeuerwehr Bern und der Milizfeuerwehr Ostermundigen.

Die heute in Ostermundigen erhobene Feuerwehrersatzabgabe fällt weg, weil Bern keine solche Abgabe kennt.

Sanität, Polizei und Zivilschutz

Die Fusion hat keine Auswirkungen auf die Einsatzbereitschaft der Sanität und der Polizei. Die Sanitätspolizei Bern ist schon heute für den Grossraum Bern – und somit auch für Ostermundigen – zuständig. Die bestehenden Verträge der Stadt Bern und von Ostermundigen mit der Kantonspolizei Bern werden in die fusionierte Gemeinde übernommen. Ziel ist es, die Ressourcenverträge mittel- bis langfristig zu vereinheitlichen.

Unabhängig vom Fusionsprojekt ist geplant, die beiden Zivilschutzorganisationen Bern plus und ZSO Bantiger neu zu organisieren.

Fragen und Antworten

Die Stromversorgung bleibt nach der Fusion vorderhand gleich organisiert: ewb ist für das heutige Gebiet der Stadt Bern zuständig, die BKW Energie AG weiterhin für das Gebiet von Ostermundigen. Die fusionierte Gemeinde prüft nach dem Zusammenschluss eine Neuregelung der Netzzuteilung für die Stromversorgung im Stadtteil Ostermundigen und in diesem Zusammenhang die Übernahme der derzeit im Eigentum der BKW Energie AG stehenden Infrastruktur als Verteilnetzbetreiberin durch ewb. Beim Gas ist ewb bereits heute Lieferant für die Stadt Bern und für Ostermundigen. Das bleibt auch in der fusionierten Gemeinde so.

Auch nach einer Fusion sorgen die Wasserverbund Region Bern AG (WVRB) und ewb gemeinsam für die Versorgung mit qualitativ einwandfreiem Trinkwasser. Mit der Fusion werden diejenigen Leitungen, die heute im Eigentum von Ostermundigen sind, in ewb integriert.

Das Kanalisationsnetz von Ostermundigen bleibt nach der Fusion unverändert bestehen, ebenso der Anschluss an die Abwasserreinigungsanlage (ARA) Worblental. Die fusionierte Gemeinde wird im Umfang des Stadtteils Ostermundigen Mitglied im Gemeindeverband ARA Worblental.

Entsorgung und Recycling Stadt Bern ist nach einer Fusion zwar für die Entsorgungsaufgaben der gesamten fusionierten Gemeinde zuständig. Die Abfallentsorgung im Stadtteil Ostermundigen wird jedoch wie bisher erledigt. Das heisst, die Abfälle werden weiterhin von der der KEWU AG mit den gleichen Leistungen und im gleichen Abfuhrrhythmus verwertet.

Nach dem Zusammenschluss wird eine möglichst rasche Vereinheitlichung der Abfallentsorgungssysteme angestrebt. Das Ziel ist eine ökonomisch, ökologisch und regionalpolitisch optimierte Lösung.

Für Wasser-, Abwasser- und Abfallgebühren zahlen die Einwohnerinnen und Einwohner Ostermundigens in der fusionierten Gemeinde unter dem Strich ungefähr gleich viel wie bisher. Die höheren Abfallgebühren der Stadt Bern werden durch tiefere Gebühren in den Bereichen Wasser und Abwasser weitgehend ausgeglichen. Die Berechnungen gelten für Musterhaushalte; die individuelle Gebührenbelastung lässt sich aufgrund der unterschiedlichen Grund- und Mengengebühren nicht prognostizieren. Mittelfristig wäre bei einer Vereinheitlichung der Systeme eine leichte Erhöhung der Gesamtbelastung der Haushalte in Ostermundigen zu erwarten. Für die heutigen Stadtbernerinnen und -berner ändert sich im Fall einer Fusion nichts, die Berner Tarife gelten unverändert weiter. Falls es per 1. Januar 2025 – zum geplanten Start einer allfälligen Fusion – zu Gebührenanpassungen kommen sollte, hätten diese nichts mit der Fusion zu tun.

Gaslieferant ist in beiden Gemeinden Energie Wasser Bern. Einzig die Konzessionsabgabe für die Benutzung des öffentlichen Grundes liegt in Bern um 0.1 Rappen pro kWh höher als in Ostermundigen. Die dadurch verursachte Differenz beim Preis pro kWh macht rund 1 Prozent aus. Den Strom liefert in Bern ebenfalls Energie Wasser Bern (ewb) und in Ostermundigen die BKW Energie AG, eine Tochter der Bernischen Kraftwerke AG (BKW). ewb verrechnet in allen Kategorien (Private und Betriebe) die gleichen Tarife für Netznutzung, Energie und Abgaben an das Gemeinwesen. BKW verrechnet den Privathaushalten generell höhere Gebühren für Netznutzung, Energie und Abgaben an das Gemeinwesen. Deshalb ist heute die Belastung der Privathaushalte in Ostermundigen höher als in Bern. Für Betriebe ist der Unterschied minim. Da auch nach einer allfälligen Fusion die bestehenden Stromlieferanten ihre Leistungen auf den heutigen Gebieten erbringen, dürfte die Rechnung weitgehend unverändert bleiben. Aussagen zur Entwicklung der Stromtarife sind aber im Moment höchst unsicher: Entscheidend für die Einwohnerinnen und Einwohner in Bern und Ostermundigen wird sein, wie stark respektive wie unterschiedlich BKW und ewb aufgrund der energie- und geopolitischen Lage ihre Tarife anpassen werden.

Im Bereich der Fernwärme sind durch eine Fusion keine unmittelbaren Änderungen zu erwarten. Zwar sieht der Energierichtplan für Ostermundigen einen Ausbau der Fernwärme vor, jedoch nicht als kommunale Aufgabe. Im Stadtteil Ostermundigen wird es weiterhin Drittanbieter für Fernwärme geben. Für die fusionierte Gemeinde gelten die ewb-Fernwärmetarife einheitlich, also auch, wenn ewb im Stadtteil Ostermundigen Fernwärmesysteme realisieren würde.

Die Notrufzentralen 144 und 118 erfüllen ihre Aufgaben auch für die gesamte fusionierte Gemeinde; gegenüber heute ändert sich nichts. Die Fusion hat keine Auswirkungen auf die Einsatzbereitschaft der Sanität und der Feuerwehr. Nach der Fusion wird die Feuerwehr wie bisher aus dem Magazin in Ostermundigen ausrücken. Schon heute besteht eine Zusammenarbeit zwischen der Berufsfeuerwehr Bern und der Milizfeuerwehr Ostermundigen. Die bestehenden Verträge der Stadt Bern und von Ostermundigen mit der Kantonspolizei Bern werden in die fusionierte Gemeinde übernommen.

In Ostermundigen gibt es heute eine Feuerwehrersatzabgabe, in Bern nicht. Unabhängig von der Fusion ist in Bern eine solche Abgabe geplant, wobei am Schluss voraussichtlich das Stimmvolk darüber entscheiden wird. Findet die Abgabe eine Mehrheit, ist bei einer Fusion vorgesehen, die Abgaben zu vereinheitlichen. Für die Einwohnerinnen und Einwohner Ostermundigens ergäbe sich gegenüber heute eine leichte Mehrbelastung. Diese würde durch die tiefere Steueranlage aber weit mehr als kompensiert. Scheitert die Feuerwehrersatzabgabe in der Stadt Bern, wird nach einer Fusion auch im Stadtteil Ostermundigen keine Abgabe mehr erhoben.

Derzeit bestehen die Zivilschutzorganisation (ZSO) Bern plus mit Sitzgemeinde Bern und die ZSO Bantiger mit Sitzgemeinde Ostermundigen. Unabhängig von der Fusion ist eine Reform der ZSO im Gang, die eine Vergrösserung der ZSO beabsichtigt. Sollte die Parallelstruktur zum Fusionszeitpunkt noch bestehen, will die fusionierte Gemeinde ihrerseits eine Reform angehen.

Der Werkhof Ostermundigen bleibt in der fusionierten Gemeinde bestehen. Leistungen des Ostermundiger Werkhofs zugunsten von Vereinen und Veranstaltungen im neuen Stadtteil sollen auch nach der Fusion weiterhin möglich sein.

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