Bern Ostermundigen Impressionen 014

Planen & Bauen

Schon aufgegleiste Planungen laufen nach einer allfälligen Fusion weiter und die baurechtlichen Regeln bleiben bis zu neuen demokratischen Entscheiden parallel gültig. So können bisherige Arbeiten und Erkenntnisse optimal genutzt werden. Langfristig besteht die Chance, die in Bern und Ostermundigen angestrebten Gebiets- und Arealentwicklungen besser aufeinander abzustimmen.

Pragmatisches Vorgehen

Sowohl die Stadt Bern als auch Ostermundigen haben erst vor wenigen Jahren die Grundsätze für die Weiterentwicklung ihres Gebiets festgelegt: die Stadt mit dem Stadtentwicklungskonzept STEK, Ostermundigen mit der Räumlichen Entwicklungsstrategie RES im Rahmen der Ortsplanungsrevision O’mundo. Diese wertvolle Arbeit soll im Fall einer Fusion genutzt werden. Die beiden Konzepte ergänzen sich.

Weil sich die Umsetzungen in unterschiedlichen Phasen befinden und ein riesiger Koordinationsaufwand nötig wäre, um die beiden Konzepte zu vereinigen, schlagen die beiden Gemeinderäte ein pragmatisches Vorgehen vor: Die baurechtlichen Grundordnungen der Stadt Bern und von Ostermundigen sollen nach einer Fusion während einer gewissen Zeit parallel weiterhin gültig sein; vor 2040 ist nicht mit einer Vereinheitlichung zu rechnen.

O’mundo läuft weiter

Die in Ostermundigen tätige Planungskommission setzt nach einer Fusion ihre Arbeit zur Ortsplanungsrevision O’mundo fort. Am Schluss entscheidet direkt das Stimmvolk der fusionierten Gemeinde über die Vorlage, ohne vorherige Beratung im Stadtparlament. Die plangemässe Umsetzung der diversen Entwicklungsprojekte im Rahmen von O’mundo ist zentral, um die Ansiedlung von Unternehmen und Privatpersonen zu fördern und die Steuereinnahmen zu erhöhen.

Weil die Verhältnisse auf dem Wohnungs- und Immobilienmarkt in Bern anders sind als in Ostermundigen, soll dort nach einer Fusion die Wohn-Initiative der Stadt Bern vorerst keine Anwendung finden. Ostermundigen ist aufgrund eines Postulats im Parlament dabei zu prüfen, in welcher Form die Förderung von preisgünstigem Wohnraum sinnvoll ist.

Das Stadtplanungsamt und die Planungsverantwortlichen von Ostermundigen haben bereits seit Beginn der Fusionsverhandlungen den Austausch intensiviert, um ihre Tätigkeiten optimal aufeinander abzustimmen und gegenseitig von Wissen und Erfahrung zu profitieren. Grundsätzlich ist nach einer Fusion das Stadtplanungsamt zuständig für die gesamte Gemeinde.

Langfristig lassen sich nach einer Fusion die in Bern und Ostermundigen angestrebten Gebiets- und Arealentwicklungen besser aufeinander abstimmen und optimieren. Projekte entlang der heutigen gemeinsamen Grenzen sind einfacher als heute zu realisieren.

Fragen und Antworten

Die Gesamtsicht auf ein grösseres Gebiet eröffnet bessere Möglichkeiten, im zusammengehörigen Raum überzeugende Lösungen für die Einwohnerinnen und Einwohner zu entwickeln. Zudem können mittelfristig Doppelspurigkeiten abgebaut und die Prozesse vereinfacht werden, wenn nicht die doppelte Anzahl Gremien über Machbarkeitsstudie, Planung, Einzonung und allenfalls sogar Bauprojekte befinden, sondern nur ein Gemeinderat, ein Parlament und eine Stimmbevölkerung.

Es ist davon auszugehen, dass ein Projekt wie das Tram Ostermundigen Bern künftig rascher geplant und realisiert werden könnte, wenn nur eine Gemeinde sich damit befasst. Bei der späteren Weiterentwicklung des Ostens der Stadt Bern (Saali und Wittigkofen) wird die Planung dieses zusammengehörigen Raums einfacher sein, wenn sie aus einer Hand erfolgt statt durch zwei Gemeinden.

Die planerischen Zielsetzungen der beiden Gemeinden decken sich in den wesentlichen Punkten. Doch die Umsetzungen befinden sich in unterschiedlichen Phasen und die stets auf längere Zeithorizonte ausgelegten Planungsgrundlagen und -instrumente unterscheiden sich im Moment noch relativ stark. Eine Vereinheitlichung braucht Zeit und ist nicht vor 2040 zu erwarten.

Ja. O’mundo soll von der in Ostermundigen tätigen Planungskommission über den Fusionszeitpunkt hinaus zu Ende geführt werden. Danach unterbreitet der Gemeinderat der fusionierten Gemeinde die Vorlage treuhänderisch direkt der gesamten Stimmbevölkerung der neuen Gemeinde. Eine Beratung im Stadtrat ist nicht vorgesehen. Die oder der Fusionsbeauftragte nimmt Einsitz in der Planungskommission. Im Übrigen wird die Zusammensetzung der Kommission durch den Zusammenschluss nicht verändert. Dies gilt auch für die Vertretung der ausländischen Bevölkerung in diesem Gremium.

Die Wohn-Initiative der Stadt Bern macht Vorgaben zum preisgünstigen Wohnungsbau. Konkret verlangt sie, dass bei Um- und Neueinzonungen mindestens ein Drittel der Wohnnutzung mit preisgünstigen Wohnungen bebaut oder an gemeinnützige Wohnbauträger abgegeben wird. Weil die Verhältnisse auf dem Wohnungs- und Immobilienmarkt in Bern anders sind als in Ostermundigen, soll dort nach einer allfälligen Fusion die Initiative vorerst keine Anwendung finden. Ostermundigen ist aufgrund eines Postulats des Parlaments dabei zu prüfen, in welcher Form die Förderung von preisgünstigem Wohnraum sinnvoll ist; die konkreten Massnahmen werden im Rahmen von O’mundo festgelegt und im neuen Baureglement, das nach einer Fusion für den Stadtteil Ostermundigen gilt, verankert.

Die Regelung der Mehrwertabschöpfung (Abgeltung von planungsbedingten Vorteilen) im Rahmen der Ortsplanungsrevision O’mundo erfolgt nach geltendem Recht der Gemeinde Ostermundigen. Die Spezialfinanzierungen der beiden Gemeinden werden zusammengeführt. Die Gebiets- und Arealentwicklung in Ostermundigen sollen innerhalb der nächsten 10 bis 15 Jahre zu Mehrwertabschöpfungen von bis zu 35 Mio. Franken führen. Auch auf dem heutigen Stadtgebiet von Bern besteht ein beträchtliches Potenzial für Mehrwertabschöpfungen. Dieses wurde jedoch noch nicht quantifiziert.