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Nach einer Fusion setzt sich eine vom Volk gewählte Persönlichkeit aus Ostermundigen in der Stadtregierung für die Interessen der ehemaligen Gemeinde ein. Mit einer Stadtteilkommission für Ostermundigen entsteht eine innovative Form der Mitwirkung. Nach dem Zusammenschluss startet ein Projekt für eine effiziente Verwaltung – insbesondere für Gewerbe und Wirtschaft soll der Zugang zu den Dienstleistungen einfacher werden.
Die Menschen aus Bern und Ostermundigen bewegen sich im Alltag in beiden Gemeinden. Politisch mitentscheiden können sie heute nur an einem Ort. Nach einer allfälligen Fusion haben sie die Möglichkeit, politisch in ihrem ganzen Lebensraum mitzubestimmen.
Der Gemeinderat der erweiterten Stadt Bern soll nach einer Fusion unverändert fünf Mitglieder zählen. In den ersten vier Jahren nach dem Zusammenschluss ist vorgesehen, dass ein so genannter Fusionsbeauftragter oder eine Fusionsbeauftragte die Interessen des neuen Stadtteils Ostermundigen im Gemeinderat vertritt.
Diese von den Stimmberechtigten Ostermundigens gewählte Persönlichkeit nimmt bei fusionsrelevanten Geschäften an den Gemeinderatssitzungen teil, hat eine beratende Stimme und kann Anträge stellen – welche Geschäfte fusionsrelevant sind, bestimmt er oder sie selbst.
Unmittelbar nach der Fusion wird die Frage der Vergrösserung der Exekutive angepackt. Spätestens bis Ende 2025 muss der Gemeinderat der fusionierten Gemeinde Vorschläge für die Aufstockung der Stadtregierung von fünf auf sieben Mitglieder vorlegen. Unabhängig von der Frage nach der Anzahl Gemeinderatsmitglieder bieten die Abklärungen die Chance, die heutige Aufgabenverteilung unter den fünf Direktionen zu optimieren und Vorschläge für eine gleichmässige Verteilung der Aufgaben auf die Direktionen zu erarbeiten.
Das Parlament der Stadt Bern zählt nach einer allfälligen Fusion unverändert 80 Mitglieder.
Die heutige Partizipation der Quartierorganisationen in der Stadt Bern wird nach einer Fusion fortgesetzt. Ostermundigen erhält eine Stadtteilkommission, welche die mit Fusionsfragen betraute Persönlichkeit unterstützt. Das von der Stimmbevölkerung Ostermundigens gewählte Gremium verfügt über ein Budget unter anderem für Vereine und Anlässe, kann Befragungen durchführen, Versammlungen einberufen und dem Gemeinderat zu allen fusionsrelevanten Geschäften Anträge unterbreiten. Die siebenköpfige Stadtteilkommission wirkt als Anlaufstelle für Bevölkerung, Vereine und Wirtschaft.
Dank ihrer öffentlich-rechtlichen Verankerung und den vielfältigen Kompetenzen stellt die geplante Stadtteilkommission schweizweit eine wohl einzigartige Form der Mitwirkung dar. Das innovative Modell trägt der dörflichen Polit-Kultur Ostermundigens Rechnung und ist zeitlich unbefristet.
Der Wunsch nach mehr Mitwirkung besteht auch in anderen Stadtteilen. Umgehend nach dem Zusammenschluss wird die fusionierte Gemeinde ein Projekt starten, das die verschiedenen Bedürfnisse aufnimmt und analysiert, wie die Stadtteilpartizipation langfristig aussehen könnte.
Bei einer Fusion der beiden Gemeinden werden die Verwaltungen zusammengelegt. Eine vergrösserte Gemeinde hat tendenziell bessere Karten am hart umkämpften Arbeitsmarkt. Auch die Stadt Bern und die Agglomerationsgemeinden spüren zunehmend den Mangel an Fachkräften und bekunden Mühe, in ausreichender Zahl qualifizierte Arbeitskräfte zu finden.
Eine fusionierte Verwaltung profitiert vom Austausch von Fachwissen und Erfahrungen. Dort, wo die beiden Gemeinden schon zusammenarbeiten, sinkt der Koordinationsaufwand. Die Bürgerinnen und Bürger in Ostermundigen erhalten mehr digitale Angebote. Die Stadt Bern kann von den Erfahrungen Ostermundigens mit kurzen und raschen Entscheidwegen und agilen Abläufen lernen.
Nach einer Fusion bietet sich die Chance, Aufgaben, Prozesse und Strukturen in der Stadtverwaltung zu überprüfen. Der Gemeinderat der fusionierten Gemeinde startet nach dem Zusammenschluss ein Projekt für eine leistungsstarke und effiziente Verwaltung. Ziel ist es aufzuzeigen, wie sich die Dienstleistungen noch effizienter erbringen lassen. Dabei soll insbesondere der Zugang zu den Dienstleistungen der Verwaltung für Wirtschafts- und Gewerbetreibende und weitere Anspruchsgruppen unter Einbezug der Digitalisierung vereinfacht werden.
Nach der Fusion entwickelt der Gemeinderat zudem in einer neuen Strategie für die Stadt Bern eine Zukunftsvision, die auf Innovation, Nachhaltigkeit und Serviceorientierung baut. Die Strategie wird wichtige Entwicklungsziele und Instrumente für die Siedlungsentwicklung, Wirtschaft, Gesellschaft und die Umwelt festlegen.
Nach einer Fusion zählt die Stadt Bern rund 163’000 Einwohnerinnen und Einwohner. Sie hat dadurch mehr politisches Gewicht und Einfluss im Kanton Bern und darüber hinaus. Die fusionierte Gemeinde überholt Lausanne und wird zur viertgrössten Stadt der Schweiz. Im Kantonsparlament erhält die Stadt Bern voraussichtlich drei zusätzliche Sitze.
Der Gemeinderat der fusionierten Stadt Bern zählt fünf Mitglieder und wird im Proporzverfahren gewählt. In den ersten vier Jahren nach einer Fusion nimmt zusätzlich ein Fusionsbeauftragter oder eine Fusionsbeauftragte des neuen Stadtteils Ostermundigen an den Gemeinderatssitzungen teil, wenn es um fusionsrelevante Themen geht – welche Geschäfte fusionsrelevant sind, bestimmt er oder sie selbst. Die Person hat eine beratende Stimme und kann Anträge stellen. Bei fusionsrelevanten Themen nimmt sie auch an den Sitzungen der vorberatenden Kommissionen des Stadtrats und an der Beratung im Stadtrat teil, wiederum mit beratender Stimme und Antragsrecht. Gewählt wird der oder die Fusionsbeauftragte von der Stimmberechtigten Ostermundigens im Mehrheitsverfahren (Majorz). Abgesehen vom fehlenden Stimmrecht entspricht das Profil der fusionsbeauftragten Person jenem eines Gemeinderatsmitglieds. Das äussert sich auch in der gleichen Entschädigung.
Eine befristete Aufstockung des Gemeinderats um einen für Ostermundigen reservierten Sitz würde zwar die direkte Mitbestimmung ermöglichen. Ein im Mehrheitsverfahren (Majorz) gewähltes zusätzliches Mitglied mit vollem Stimmrecht könnte aber bewirken, dass die Zusammensetzung des Gemeinderats nicht mehr den politischen Kräfteverhältnissen über das ganze Stadtgebiet hinweg entspricht. Das wäre politisch und rechtlich heikel. Ein zusätzliches Ostermundiger Gemeinderatsmitglied würde zudem bedeuten, dass die Stimmberechtigten Ostermundigens von der Wahl der restlichen Gemeinderatsmitglieder sowie von der Wahl des Stadtpräsidiums ausgeschlossen wären.
Mit der fusionsbeauftragten Person ist sichergestellt, dass der Stadtteil Ostermundigen in allen für den Zusammenschluss relevanten Fragen mitreden und Einfluss nehmen kann. Zudem können die Wählerinnen und Wähler aus Ostermundigen mit dieser Lösung den ganzen Gemeinderat inklusive Stadtpräsidium wählen (statt nur eine Person) und so ihre volle Stimmkraft entfalten. Im Übrigen ist es ohne Weiteres denkbar, dass eine Kandidatur aus Ostermundigen aus eigener Kraft den Sprung in die Stadtregierung schafft.
Das Projekt zur Klärung der Frage, ob die Exekutive von fünf auf sieben Mitglieder erhöht wird, startet unmittelbar nach einem positiven Ausgang der Fusionsabstimmung im Jahr 2024. Bis Ende 2025 unterbreitet der Gemeinderat dem Parlament der fusionierten Gemeinde mögliche Umsetzungsvorschläge für die Aufstockung der Stadtregierung von fünf auf sieben Mitglieder und legt ein konkretes Projekt für die Reorganisation der heutigen Direktionen vor. Das Parlament wird in der ersten Legislatur über die Reorganisation befinden; falls es sie gutheisst, entscheidet dann das Stimmvolk. Eine Reform würde je nach Umfang schrittweise ab 2029 umgesetzt. Unabhängig von der Frage nach der Anzahl Gemeinderatsmitglieder bieten die Abklärungen die Chance, die heutige Aufgabenverteilung unter den fünf Direktionen zu optimieren und Vorschläge für eine gleichmässige Verteilung der Aufgaben auf die Direktionen zu erarbeiten.
Eine solche Behörden- und Verwaltungsreform kann nicht zeitgleich mit einer allfälligen Fusion mit Ostermundigen umgesetzt werden. Die Projektpartner haben sich daher auf ein schrittweises Vorgehen geeinigt. Eine umfassende Reorganisation würde bei einem positiven Fusionsentscheid in den Jahren 2024 bis 2028 erarbeitet und ab 2029 umgesetzt.
Die siebenköpfige Kommission soll die Interessen des Stadtteils Ostermundigen vertreten und als Anlaufstelle für Bevölkerung, Vereine und Wirtschaft dienen. Diese öffentlich-rechtlich verankerte und mit vielfältigen Kompetenzen und einem Budget ausgestattete Kommission trägt der dörflichen Polit-Kultur Ostermundigens Rechnung. Die Kommission kann dem Gemeinderat zu allen fusionsrelevanten Geschäften Anträge unterbreiten. Zu ihren Aufgaben gehört es, die Leistungsverträge mit den Ostermundiger Vereinen und Organisationen abzuschliessen und identitätsstiftende Anlässe wie das «Mundige Fest» oder die lokale Bundesfeier finanziell zu unterstützen. Über das Budget der Kommission werden auch Veranstaltungshinweise sowie eigene Beiträge und Publikationen in der Lokalzeitung «Bantiger Post» finanziert. Weiter kann die Kommission Versammlungen einberufen und Umfragen durchführen. Ansonsten hat sie dieselben Aufgaben wie die Quartierkommissionen und muss bei (gesamtstädtischen) Vernehmlassungen und Mitwirkungen Stellungnahmen abgeben.
Findet die Fusion in der Volksabstimmung vom Oktober 2023 eine Mehrheit, wählen die Stimmberechtigten Ostermundigens im Jahr darauf die 6 Mitglieder der Stadtteilkommission im Mehrheitsverfahren (Majorz) für eine Amtsdauer von vier Jahren. In der ersten Legislatur nach einer Fusion wird die Stadtteilkommission von der fusionsbeauftragten Person präsidiert. Danach wird der Stadtrat der fusionierten Gemeinde die Stadtteilkommission – dann alle sieben Mitglieder – wählen. Zudem nimmt im Gremium eine Person Einsitz, welche die ausländische Bevölkerung Ostermundigens vertritt. Die Stadtteilkommission ist zeitlich unbefristet.
Der Wunsch nach mehr Mitwirkung besteht auch in anderen Stadtteilen. Umgehend nach dem Zusammenschluss wird die fusionierte Gemeinde ein Projekt starten, das die verschiedenen Bedürfnisse in den Stadtteilen aufnimmt und analysiert, wie die Stadtteilpartizipation langfristig aussehen soll. Diesen ergebnisoffenen Prozess möchte der Gemeinderat ab 2025 angehen.
Das Parlament der Stadt Bern soll nach einer allfälligen Fusion unverändert 80 Mitglieder zählen. Zunächst war diskutiert worden, das Parlament um acht Ostermundiger Sitze zu vergrössern. In diesem Fall hätten die Stimmberechtigten von Ostermundigen aber nur die acht Personen aus ihrem Gebiet wählen können – von der Wahl der übrigen Mitglieder des Stadtparlaments wären sie ausgeschlossen gewesen. Es wäre aber unklar gewesen, ob die Mitglieder der «Ostermundigen-Fraktion» die Interessen ihres Stadtteils oder ihrer Partei vertreten hätten.
Bei den Mitgliedern des Stadtrats und des Gemeinderats der Stadt Bern wird die bisherige Amtsdauer angerechnet, bei den Mitgliedern des Grossen Gemeinderats und des Gemeinderats von Ostermundigen nicht. Der Grund: Während in der Stadt die Amtszeitbeschränkung ein etabliertes Prinzip ist, kennt Ostermundigen keine solche Regelung. Rechtlich wäre es heikel, nach einer Fusion bei Mitgliedern des Gemeinderats und des Grossen Gemeinderats von Ostermundigen rückwirkend die bisherigen Amtsjahre anzurechnen.
Die Büros für den Sozialdienst und Erwachsenen- und Kindesschutz werden nach einer allfälligen Fusion vorderhand weiterbetrieben. Ansonsten ist vorgesehen, die Verwaltungsstellen in Ostermundigen aufzuheben. 85 Arbeitsplätze werden nach Bern verlagert. Geplant ist eine Anlaufstelle («Infodesk») in der Bibliothek/Ludothek in Ostermundigen, die Ratsuchenden die jeweils zuständige Stelle der Stadt Bern nennen würde. Auf einen eigentlichen «Bürgerschalter» hingegen wird verzichtet. Die Erfahrungen aus anderen Fusionsprojekten – namentlich Luzern-Littau – zeigen, dass ein solches Angebot kaum genutzt wird.
Im Alltag sind Verwaltungsbesuche für die Bürgerinnen und Bürger immer seltener nötig, weil die Verwaltung ihre Leistungen zunehmend digital erbringt. Möglich und sinnvoll wäre es, später ganze Abteilungen der Stadtverwaltung nach Ostermundigen zu verlegen, wenn dort geeignete Büroräume zur Verfügung stehen. Die fusionierte Gemeinde wird allfällige Optionen nach dem Zusammenschluss prüfen.
Wo der oder die Fusionsbeauftragte nach einer allfälligen Fusion das Büro hat, ist offen: Soll er oder sie nahe bei der Bevölkerung sein, also in Ostermundigen, oder mit einem Büro in der Stadt die Nähe zur Verwaltung sicherstellen? Das entscheidet der oder die Fusionsbeauftragte selbst.
Für dezentrale Tätigkeiten werden im Stadtteil Ostermundigen Büros, Arbeitsplätze und Sitzungszimmer bereitgestellt. Diese stehen namentlich der Stadtteilkommission Ostermundigen und der Planungskommission Ostermundigen zur Verfügung.
Nein. Aufgrund der Fusion wird es keine Entlassungen geben, weder in der Stadtverwaltung Bern noch in der Gemeindeverwaltung von Ostermundigen. Denn im Personalbereich ist kurzfristig nicht mit Synergien zu rechnen: Zum einen bindet der Fusionsprozess Ressourcen, zum anderen ist vorgesehen, die Leistungen für die Bevölkerung auszubauen.
Nach einer Fusion übernimmt das Personal die heutigen Anstellungsbedingungen der Stadt Bern. Für die Angestellten aus Ostermundigen bedeutet das ein tieferes Rentenalter (63 statt 64/65), kürzere Wochenarbeitszeit (40 statt 42 Stunden), mehr Mutterschafts- (16 statt 14 Wochen) und Vaterschaftsurlaub (4 statt 2 Wochen) sowie höhere Kinderzulagen.
Die Mitarbeitenden der Stadt Bern werden in gleicher Funktion für die fusionierte Gemeinde tätig sein. Die rund 340 Mitarbeitenden von Ostermundigen werden, soweit möglich, entsprechend ihrem bisherigen Tätigkeitsbereich in die Berner Stadtverwaltung integriert. Dabei wird ihnen ein zweijähriger Lohnbesitzstand gewährt.
Hatten die Mitarbeitenden vor dem Zusammenschluss in Ostermundigen eine Stelle mit Führungsaufgaben, so wird ihnen auch in der fusionierten Gemeinde eine Stelle mit Führungsaufgaben angeboten. Sollte dies aus organisatorischen Gründen nicht möglich sein, wird ihnen eine Stelle mit vergleichbarer Verantwortung angeboten.
Die Mitarbeitenden der Gemeinde Ostermundigen werden heute im Alter von 64 respektive 65 Jahren pensioniert. In der fusionierten Gemeinde gilt für sie – wie für die Mitarbeitenden der heutigen Berner Stadtverwaltung – das Pensionsalter 63. Damit keine Einbussen bei der Altersrente entstehen, erhalten die Mitarbeitenden aus der Gemeinde Ostermundigen, die zum Zeitpunkt der Fusion über fünfzig Jahre alt sind, eine einmalige Einlage auf ihr Sparguthaben bei der Pensionskasse. Sämtliche Mitarbeitenden aus Ostermundigen, die mit 63 in Pension gehen, erhalten zudem – wie alle Mitarbeitenden der Stadt Bern – eine AHV-Überbrückungsrente bis 64 bzw. bis 65 Jahre zur Mitfinanzierung fehlender Beitragsjahre. Die Kompensationslösung führt zu einmaligen Kosten von rund 8 Mio. Franken.
Mitarbeitende, die zum Zeitpunkt der Fusion älter als 60 Jahre alt sind, können ausserdem auf Antrag bis 65 Jahre arbeiten und erreichen so zusammen mit der einmaligen Einlage ein höheres Pensionskassenguthaben als ohne Fusion.
Ein Wechsel der Pensionskasse ist für die Mitarbeitenden der Gemeinde Ostermundigen nicht nötig. Sie sind bereits heute bei der Personalvorsorgekasse der Stadt Bern versichert. Im neuen Vorsorgeplan bezahlen die Versicherten aus Ostermundigen weniger als bisher: Die Beitragsaufteilung zwischen Arbeitnehmenden und Arbeitgeberin wechselt von heute 40/60 Prozent auf neu ein Drittel/zwei Drittel (Stadt Bern). Zudem geht der Risikobeitrag vollumfänglich zulasten der Arbeitgeberin.