Schule Soziales

Schule & Soziales

Die Schulstandorte bleiben nach einer Fusion unverändert. Neu gelten im Sozialbereich in allen Stadtteilen dieselben Standards. So profitieren mehr Menschen von vielseitigen Bildungs- und Sozialangeboten.

Schulstandorte bleiben

Heute zählt die Stadt Bern sechs Schulkreise. Nach einer allfälligen Fusion kommen die Schulen von Ostermundigen als siebter Schulkreis hinzu. Die bestehenden Schulstandorte des Schulkreises Ostermundigen bleiben erhalten und werden wie bisher von einer Standortschulleitung geführt und von einer Schulkreiskommission beaufsichtigt. In der Stadt Bern bleiben die Standorte der Schulen und Tagesschulen ebenfalls unverändert.

Neu wird der heutige Vorsitz der Schulleiterkonferenz Ostermundigen als «Geschäftsführende Schulleitung» für den Schulkreis Ostermundigen wirken. Projekte und Angebote der Schulsozialarbeit der Einwohnergemeinde Ostermundigen werden nach dem Zusammenschluss im Schulkreis Ostermundigen weitergeführt.

Die Schulraumplanung von Ostermundigen wird in die fusionierte Gemeinde übernommen und wie vorgesehen umgesetzt. Auch in der Stadt Bern bleiben die Schulstandorte und die Schulraumplanung unverändert.

Einheitliche Regelung für Kita-Gutscheine

Nach einer Fusion gelten die stärker ausgebauten Leistungen der Stadt Bern im Sozialbereich auch für Ostermundigen. So gibt es etwa Verbesserungen bei den Betreuungsgutscheinen für Kindertagesstätten: Im Vergleich zu heute erhalten Eltern in Ostermundigen mehr finanzielle Unterstützung pro Betreuungstag und eine Vergünstigung für Säuglinge.

Bei der Ferienbetreuung von Schulkindern ist vorgesehen, dass in Ostermundigen bis spätestens zum Schuljahresbeginn 2026/2027 die besser ausgebauten Stadtberner Angebote gelten. Die Ostermundiger Angebote im Bereich der offenen Kinder- und Jugendarbeit bleiben vor Ort bestehen.

Gleiche Leistungen für alle

Gute Startchancen und gute Bildung für Kinder aus allen Bevölkerungsschichten: Mit der Fusion gelten für mehr Menschen die gleichen Leistungen. So stehen für die Frühförderung von Kindern in Ostermundigen künftig mehr Ressourcen zur Verfügung.

Fragen und Antworten

Heute zählt die Stadt Bern sechs Schulkreise. Nach der Fusion kommen die Schulen von Ostermundigen als siebter Schulkreis hinzu. Die bestehenden Schulstandorte des Schulkreises Ostermundigen bleiben erhalten und werden wie bisher von einer Standortschulleitung geführt und von einer Schulkreiskommission beaufsichtigt. Neu wird der Vorsitz der Schulleiterkonferenz Ostermundigen als «Geschäftsführende Schulleitung» für den neuen Schulkreis wirken. Auch die Tagesschulen in Ostermundigen werden weitergeführt. In der Stadt Bern bleiben die Standorte der Schulen und Tagesschulen ebenfalls unverändert.

Nein. Die Schulraumplanung in Ostermundigen wird in der neuen fusionierten Gemeinde wie vorgesehen umgesetzt. Auch in Bern gibt es keine Veränderung.

Die Fachbereiche Schulsozialarbeit werden in der fusionierten Gemeinde zusammengelegt. Die Schulsozialarbeitenden werden bei einer Fusion übernommen und sind weiterhin an ihren derzeitigen Standorten tätig. Projekte und Angebote der Schulsozialarbeit der Einwohnergemeinde Ostermundigen («LIFT», «Giraffensprache» und «Sozialtrainings in den 5. Klassen») werden nach dem Zusammenschluss im Schulkreis Ostermundigen weitergeführt.

Die heilpädagogischen Sonderklassen in Ostermundigen im Schulhaus Bernstrasse werden weitergeführt. Für die heutige Spez.-Sek. von Ostermundigen ist vorgesehen, diese nach einer allfälligen Fusion mittelfristig in die Regelklassen zu integrieren, sofern das nicht ohnehin im Rahmen der in Ostermundigen laufenden Reform geschieht. Für die Aufhebung gilt eine Übergangsphase bis Schuljahresbeginn 2027/2028.

Das Hausbesuchsprogramm schritt:weise besteht bereits heute in der Stadt Bern und in Ostermundigen; eine Fusion ändert daran nichts. Jedoch verfügt das Frühförderprogramm «primano» der Stadt Bern über mehr Ressourcen, die im Fall einer Fusion auch dem Stadtteil Ostermundigen zur Verfügung stehen.

Der Kanton Bern gewährt der fusionierten Stadt Bern die IBEM-Lektionen nach der Schülerinnen - und Schülerzahl. Die Stadt Bern verteilt die Lektionen nach dem sogenannten Sozialindex. Der neue Schulkreis Ostermundigen kann mit zusätzlichen Lektionen rechnen.

Nach einer Fusion werden die Verträge und Tätigkeiten der externen (privaten) Schulärztinnen und Schulärzte von Ostermundigen zunächst weitergeführt. Die Leistungen des schulärztlichen Diensts der Stadt Bern stehen nach den verfügbaren Ressourcen auch den Schülerinnen und Schülern des neuen Schulkreises Ostermundigen zur Verfügung. Mittelfristig ist vorgesehen, dass die schulärtzlichen Leistungen für den Schulkreis Ostermundigen gleich erbracht werden wie für die bestehenden städtischen Schulkreise.

Bei einer Fusion stehen die Leistungen der Schulzahnklinik auch den Einwohnerinnen und Einwohnern in Ostermundigen offen. Zugleich werden die bestehenden Verträge mit den vier Schulzahnärzten von Ostermundigen in die fusionierte Gemeinde übernommen. Die Schülerinnen und Schüler aus Ostermundgien können also die kostenfreie schulzahnärztliche Untersuchung beim ihnen bekannten Schulzahnarzt fortführen.

Die Fachstelle schulische Gesundheitsförderung und Prävention der Stadt Bern erfüllt die Aufgaben für die gesamte fusionierte Gemeinde. Mittelfristig erbringt sie im neuen Schulkreis Ostermundigen die gleichen Leistungen wie in den bestehenden städtischen Schulkreisen.

Vorgesehen ist, dass ab 2025 in allen Stadtteilen der fusionierten Gemeinde dieselben Rechtsgrundlagen und die gleiche Praxis für die Kita-Betreuungsgutscheine gelten. Eltern in Ostermundigen erhalten mehr finanzielle Unterstützung pro Betreuungstag und eine Vergünstigung für Säuglinge.

Die Kita Hummelinäscht wird von der fusionierten Gemeinde übernommen und in den Bereich Kitas Stadt Bern integriert. Während einer Übergangsphase von vier Jahren wird die Kita ausserhalb der Spezialfinanzierung für die städtischen Kitas geführt. Allfällige Betriebsverluste werden während dieser Zeit vom allgemeinen Haushalt getragen.

Nein. Die beiden bestehenden Leistungsverträge mit dem Konservatorium Bern und der Musikschule Bantiger werden in die fusionierte Gemeinde übernommen und laufen bezogen auf das entsprechende Territorium der bisherigen Stadt Bern und der ehemaligen Einwohnergemeinde Ostermundigen weiter. Die Schülerinnen und Schüler haben keine Wahlmöglichkeit zwischen Konsi Bern und Musikschule Bantiger. Diese gebietsbezogene Einschränkung hat zum Ziel, beide Musikschulen langfristig weiterzuführen. Das unterschiedliche Tarifniveau bleibt bestehen. Die Räume in Ostermundigen werden der Musikschule Bantiger in gleichem Umfang und zu den gleichen Konditionen wie vor der Fusion zur Verfügung gestellt.

Es ist vorgesehen, dass der städtische Bereich Soziokultur (z. B. Familie & Quartier, Kinder- und Jungendmitwirkung, Gemeinwesenarbeit, Kinder- und Jugendkultur, Jugend-Job-Börse, Ferien- und Freizeitaktion Fäger) die Aufgaben für die gesamte fusionierte Gemeinde erbringen soll. Ostermundigen hat als neuer Stadtteil von Bern den gleichen Anspruch auf Leistungen wie die anderen Stadtteile. Die Gemeinwesenarbeit in Ostermundigen soll nach einer allfälligen Fusion zusammen mit der Vereinigung Berner Gemeinwesenarbeit aufgebaut werden.

Ja. Die Bibliothek mit Ludothek in Ostermundigen bleibt in Betrieb. Die fusionierte Gemeinde fasst die Leistungsvereinbarungen zusammen, welche die Stadt Bern und Ostermundigen heute mit der Stiftung Kornhausbibliotheken haben. Der Leistungsumfang soll sich nicht verändern.

Die offene Kinder- und Jugendarbeit von Ostermundigen wird nach einer allfälligen Fusion in die externen Trägerschaften der Stadt Bern (toj und DOK) überführt. Der Vertrag mit der Gemeinde Stettlen soll übernommen werden. Das Jugend- und Freizeithaus Hangar in Ostermundigen und das Hüsli in Stettlen bleiben in Betrieb.

Mittelfristig wird die mobile Interventionsgruppe Pinto nach einer Fusion auch in Ostermundigen unterwegs sein. Pinto setzt sich heute im öffentlichen Raum der Stadt Bern für eine konfliktfreie Koexistenz aller Bevölkerungsgruppen ein.

Die Sozialhilfe wird in der fusionierten Gemeinde nach einheitlichen Standards gewährt. Massgebend sind die heutigen Standards in der Stadt Bern. Grosse Unterschiede bestehen nicht, zumal die Leistungen weitgehend gesetzlich geregelt sind. Gemäss den kantonalen Vorgaben sind die Richtlinien der Schweizerischen Konferenz für Sozialhilfe SKOS für die Gewährung von Sozialhilfe verbindlich anzuwenden. Zudem kommt sowohl in Bern als auch in Ostermundigen das Handbuch Sozialhilfe der Berner Konferenz für Sozialhilfe, Kindes- und Erwachsenenschutz zur Anwendung. Unterschiede bei der Ermittlung der Sozialhilfeleistung gibt es nur in wenigen Bereichen, von Bedeutung ist die Anpassung bei den Mietzinsrichtlinien; in der Stadt Bern sind die gewährten Beiträge höher.

Das Ostermundiger Pilotprojekt, das die Anzahl laufender Dossiers pro Vollzeitstelle der Sozialarbeitenden verringern, die Beratung und Integration in den Arbeitsmarkt verbessern und die Kosten senken will, wird von der fusionierten Gemeinde übernommen und zu Ende geführt. Die Erkenntnisse des Pilotprojekts werden bei der Überprüfung der geplanten Aufgabenerfüllung in den Bereichen Sozialhilfe und Erwachsenen- und Kindesschutzes berücksichtigt.

Der Asylsozialdienst erfüllt seine Aufgaben gestützt auf den kantonalen Auftrag für die gesamte fusionierte Gemeinde und Umgebung. Das entspricht der heutigen Situation.